Der Amtsausschuss ist das oberste Organ des Amtes. Er besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und - je nach Größe - aus weiteren Vertretern. Er hat die Aufgabe der Willensbildung, wobei sich diese in erster Linie auf die sachlichen und persönlichen Verwaltungsmittel beschränkt. Der Vorsitz im Amtsausschuss obliegt dem/der Amtsvorsteher/in, der/die von den Mitgliedern des Amtsausschusses gewählt wird.
Vorsitzende:
1. Stellvertreter:
Herr Knut Suhk
2. Stellvertreter:
Herr Uwe Edler
sowie weitere 23 Mitglieder aus den amtsangehörigen Gemeinden und der Gutsvorsteher des Forstgutsbezirks Sachsenwald (ohne Stimmrecht).