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Information zur Geflügelpest

Information zur Geflügelpest

Der Presse ist zu entnehmen, dass in einigen Gebieten Schleswig-Holsteins die Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen worden ist.

Für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist für Geflügel ein Aufstallungsgebot erlassen worden.

Mit der Geflügelpest haben können sich Wasservögel sowie Raubvögel, nicht aber Singvögel infizieren.

Wenn Sie einen toten Wasser- oder Raubvogel finden sollten, fassen sie diesen nicht an, sondern wenden sich bitte an das Ordnungsamt beim Amt Hohe Elbgeest unter den Rufnummern 04104-990305 oder 04104-990301 oder per Email an a.chors@amt-hohe-elbgeest.de .


Bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeistation.

Sowohl beim Kreis Herzogtum Lauenburg als auch beim Land Schleswig-Holstein sind Bürgertelefone geschaltet, die unter folgenden Rufnummern zu erreichen sind:

Bürgertelefon des Kreises: 0454/8228316
Bürgertelefon des Landes: 0431/1606666

Weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Herzogtum Lauenburg unter www.kreis-rz.de und dem Umweltministeriums des Landes Schleswig-Holstein unter www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/Gefluegelpest/gefluegelpest.html.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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