Der Presse ist zu entnehmen, dass in einigen Gebieten Schleswig-Holsteins die Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen worden ist.
Für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist für Geflügel ein Aufstallungsgebot erlassen worden.
Mit der Geflügelpest haben können sich Wasservögel sowie Raubvögel, nicht aber Singvögel infizieren.
Wenn Sie einen toten Wasser- oder Raubvogel finden sollten, fassen sie diesen nicht an, sondern wenden sich bitte an das Ordnungsamt beim Amt Hohe Elbgeest unter den Rufnummern 04104-990305 oder 04104-990301 oder per Email an a.chors@amt-hohe-elbgeest.de .
Sowohl beim Kreis Herzogtum Lauenburg als auch beim Land Schleswig-Holstein sind Bürgertelefone geschaltet, die unter folgenden Rufnummern zu erreichen sind: