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MIKROZENSUS 2018

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist eine gesetzlich vorgeschriebene amtliche Befragung bei einem Prozent der Bevölkerung.
Die Statistik ermittelt in Verbindung mit der EU-Arbeitskräfteerhebung grundlegende Daten über die Bevölkerungsstruktur sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland.
Mit diesen Informationen hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt wird die Statistik von Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft wie auch der breiten Öffentlichkeit.


Warum werden gerade Sie befragt?

Genaugenommen wurden nicht Sie, sondern das Gebäude, in dem Sie wohnen, nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren in die Stichprobe gezogen. Gleiches gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner einer in die Stichprobe gezogenen Gemeinschaftsunterkunft.
Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt.


Sind Sie zur Auskunft verpflichtet?

Für den Mikrozensus ist nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht festgelegt.
Gerade bei Stichproben ist die Vollständigkeit der Auskünfte besonders wichtig. Ihr Haushalt bzw. die Gemeinschaftsunterkunft kann dabei nicht gegen einen anderen Haushalt bzw. eine andere Gemeinschaftsunterkunft ausgetauscht werden.
Nähere Informationen hierzu können Sie der beigefügten Unterrichtung nach § 17 Bundes-statistikgesetz (BStatG) entnehmen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationsbroschüre zum Mikrozensus 2018

Kurzinformation zum Mikrozensus 2018

Ankündigungsschreiben zum Mikrozensus 2018

Faltblatt Mikrozensus 2016