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Amtsausschuss spricht sich für zweite Polizeistation im Amtsgebiet aus

Dassendorf - 26 Mitglieder des Amtsausschusses haben in der Sitzung am 19. Dezember einstimmig beschlossen, beim Innenministerium in Kiel eine weitere Polizeistation für das Amtsgebiet zu beantragen neben der weiterhin bestehenden Station in Aumühle. Ein entsprechendes Schreiben hat die Amtsdirektorin Christina Lehmann an den Innenminister Hans-Joachim Grote auf den Weg gebracht. Damit soll dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen werden. Aktuell werden die südlichen Amtsgemeinden durch die Polizeistation in Geesthacht polizeilich versorgt.

Sobald seitens des Innenministeriums ein Anforderungsprofil für eine solche zusätzliche Station vorliegt, sollte dieses Profil dem Amt übersandt werden. Anhand dieser Vorgaben wird das Amt Hohe Elbgeest dann dem Land eine Immobilie im Amtsgebiet anbieten für eine Polizeiwache.

Wenige Wochen nach der Bildung der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung durch CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen wurden die von der Vorgängerregierung beschlossenen, aber noch nicht durchgeführten Schließungen kleiner Polizeistationen gestoppt. Dadurch bleibt die Station in Aumühle erhalten. Bereits geschlossene Wachen in Börnsen, Dassendorf oder Escheburg wurden bisher allerdings nicht wiedereröffnet.

Die neue Landesregierung hat eine „verstärkte Polizeipräsenz in der Fläche" und eine „bürgernahe Polizei" in Aussicht gestellt. Die Amtsgemeinden unterstützen diese Auffassung. Die Mitglieder des Hauptausschusses hatten bereits unter Leitung von Michael von Brauchitsch empfohlen, dass das Amt Hohe Elbgeest einen Antrag auf Einrichtung einer zweiten Wache im Amtsgebiet an das Innenministerium stellt. Durch die gemeinsame Beantragung soll dem Anliegen der Amtsgemeinden mehr Nachdruck verliehen werden.

Laut Innenministerium soll die schleswig-holsteinische Polizei bis zum Jahr 2023 um 500 Beamtinnen und Beamte verstärkt werden. Entscheidungen über den Ausbau der Präsenz der Polizei in der Fläche werden demnach frühestens in zwei Jahren fallen.

Zuvor soll eine „umfassende Standort- und Personalbedarfsanalyse" erfolgen, auf die sich CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen im Koalitionsvertrag verständigt haben. „Entscheidungen über die künftige Standort- und Personalstruktur werden erst nach Abschluss und Auswertung der genannten Analysen getroffen", so das Landes-Innenministerium.