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Amt Hohe Elbgeest bedauert Fehler bei Briefwahlunterlagen

Dassendorf – Jede Wahl ist eine Herausforderung für die Amtsverwaltungen, denn das Wahlrecht ist ein hohes Gut in der Demokratie. Jeder Wähler und jede Wählerin muss dieses Recht zuverlässig ausüben können. Aktuell findet am 6. Mai in Schleswig-Holstein die Kommunalwahl statt.

Gemeindevertretungen und Kreistage werden am selben Tag gewählt in den örtlichen Wahllokalen. Immer mehr Bürger und Bürgerinnen nutzen die Möglichkeit zur Briefwahl.

„Leider sind im Amt Hohe Elbgeest aufgrund eines Programmfehlers Briefwahlunterlagen mit fehlerhaften Wahlscheinen ausgegeben worden", erklärt Amtsdirektorin Christina Lehmann. In den versandten Briefwahlunterlagen waren zwei Wahlscheine, je einer für die Gemeinde- und die Kreiswahl enthalten. „Bei verbundenen Wahlen ist es aber vorgeschrieben, dass nur ein gemeinsamer Wahlschein ausgegeben werden darf. Das sind die weißen Scheine, auf denen die eigenhändige Stimmabgabe bzw. die einer Hilfsperson versichert wird." Für die Wahl selbst gibt es richtigerweise zwei verschiedene Stimmzettel in Weiß (Gemeinde) und Rot (Kreis).

Die Kommunalaufsicht des Kreises hat nach Feststellung des fehlerhaften Versands die Amtsverwaltung angewiesen, die bereits eingegangenen Wahlscheine für ungültig zu erklären und neue Unterlagen mit nur einem Wahlschein auszugeben. Auch die Kommunalaufsicht des Landes war in diese Entscheidung eingebunden.

In den vergangenen Tagen, auch am Wochenende, waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsverwaltung in den Gemeinden des Amtes unterwegs. Sie haben die Unterlagen persönlich ausgetauscht oder neue ausgehändigt, wenn die Stimmabgabe bereits erfolgt war. Derzeit müssen noch einige wenige Fälle abschließend geklärt werden.

„Ich bin sehr dankbar für die große Bereitschaft und das Engagement meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Aktion durchzuführen", betont Amtsdirektorin Christina Lehmann. „Bei den besuchten Wählern sind wir auf großes Verständnis und Kooperationsbereitschaft gestoßen. Auch bei ihnen möchte ich mich bedanken und für die Unannehmlichkeiten ausdrücklich entschuldigen."

Am 8. Mai wird der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung das Ergebnis der Kommunalwahl vom 6. Mai feststellen und bekanntmachen.

Innerhalb eines Monats kann jeder Wahlberechtigte Einspruch gegen das Wahlergebnis einlegen. Die neuen Gemeindevertretungen werden nach ihrer Konstituierung Wahlprüfungsausschüsse einsetzen, die dann ggf. eingegangene Einsprüche prüfen werden. Die neuen Gemeindevertretungen werden danach über die Einsprüche entscheiden. Hiergegen könnte innerhalb von zwei Wochen Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Einen Wahlanfechtungsgrund („Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl") gibt es allerdings nur dann, wenn ein mandatsrelevanter Fehler vorgelegen hat.

„Die Kommunalwahl am 6. Mai und die konstituierenden Sitzungen der Gemeindevertretung werden wie geplant durchgeführt", erklärt Amtsdirektorin Lehmann, die als Gemeindewahlleiterin gerne für Rückfragen zur Verfügung steht.