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26.07.2016

Amtsausschuss plant zukünftige Unterbringung von Asylsuchenden

In der Amtsausschusssitzung Ende Juni berieten die Mitglieder aus den zehn Amtsgemeinden die zukünftige Unterbringung von Asylsuchenden. Seit Jahresbeginn werden landesweit immer weniger Asylsuchende den Kommunen zugewiesen. Die Flüchtlingszahlen vom Balkan, aber auch aus den Bürgerkriegsgebieten im Nahen Osten oder Afrika sind deutlich zurückgegangen und die Belegungszahlen in den Landesunterkünften rückläufig. 

Nach der starken Zuwanderung im letzten Quartal 2015 bietet sich der Amtsverwaltung nun die Möglichkeit, die Unterkünfte neu zu strukturieren und Umzüge innerhalb des Amtsgebietes zu veranlassen. „Der Fachdienst plant diese Umverteilungen gemeinsam mit den Sozialbetreuern der AWO und den ehrenamtlichen Helferkreisen. Dabei wird im Einzelfall unter Berücksichtigung von laufenden Sprachkursen und Maßnahmen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter, aufgebauten Netzwerken mit Bewohnern und Helfern sowie der sozialen und sprachlichen Verträglichkeit der unterschiedlichen Herkunftsländer" entschieden, betonte Amtsvorsteherin Martina Falkenberg im Amtsausschuss.

Das Amt Hohe Elbgeest hatte in den vergangenen Monaten entsprechend den Planungszahlen aus Kreis und Land über die Zuwanderung im Jahr 2016 vorsorglich Wohnraum angemietet, Container bestellt und Immobilien erworben. 580 Plätze soll das Amt Hohe Elbgeest entsprechend den bisher bestehenden Kreisplanungen bereitstellen. Tatsächlich benötigt werden diese Plätze im Jahr 2016 voraussichtlich nicht. Darum hat sich der Sonderausschuss Wohnraum mit der zukünftigen Investitionsplanung für Flüchtlingsunterkünfte auseinandergesetzt und dem Amtsausschuss weitgehende Maßnahmen empfohlen.

Die derzeit bestehenden Mietverträge werden bis auf zwei auslaufende Verträge beibehalten. Dabei wird die Amtsverwaltung versuchen, in Verhandlungen mit den Eigentümern auslaufende Mietverträge unbefristet zu verlängern und geeignete Wohnungen auf anerkannte Asylbewerber zu übertragen. Die Immobilien werden soweit möglich entflochten. Dabei sollen die Einwohnergrößen der Gemeinden beachtet werden.

Der am Dorfrand von Worth vorgesehene Bau einer Containeranlage wird vorerst nicht durchgeführt. Amtsvorsteherin Falkenberg wurde vom Amtsausschuss ermächtigt, mit der Gemeinde Wohltorf einen Ersatzbau für ein gemeindeeigenes Gebäude zu verhandeln. In Börnsen wird die Planung im Bereich Rothehausweg nicht vorrangig vorangetrieben. Ein städtebaulicher Vertrag ist deshalb noch nicht geschlossen worden.

Bisher wurden dem Amt Hohe Elbgeest überwiegend alleinstehende Asylbewerber zugewiesen. Jetzt kommen vermehrt mehrköpfige Familien mit kleinen Kindern in das Amtsgebiet. Darüber hinaus holen zunehmend anerkannte Flüchtlinge ihre Familien nach. „Dieser Familiennachzug ist nicht kalkulierbar, da die Familienangehörigen unmittelbar ohne Ankündigung durch das Landesamt oder den Kreis bei uns ankommen und durch das Amt als Familie unterzubringen sind", so Amtsvorstehrein Martina Falkenberg.

Da es den bereits anerkannten Asylbewerbern nach den bisherigen Erfahrungen kaum möglich sein wird, selbst eine von den Mietkosten her angemessene Wohnung zu finden, wird das Amt diese Flüchtlinge auch weiterhin mit Wohnraum versorgen müssen. Wie sich die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Asylverfahrensrecht wie Residenzpflicht auswirken werden, kann heute nicht beantwortet werden.

Am 15. März hatte der Amtsausschuss Mindeststandards für die Unterkünfte im Amtsgebiet beschlossen, in denen derzeit rund 280 Asylsuchende untergebracht sind. Gemäß diesen Standards werden zurzeit durch die Verwaltung alle Unterkünfte erfasst, um nötige Anpassungen zu ermitteln. Dem Amtsausschuss im September sollen dann mögliche Maßnahmen vorgeschlagen werden, um die Standards zu erfüllen. In Schleswig-Holstein ist das Amt Hohe Elbgeest Vorreiter in der Umsetzung von Standards, die der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein bereits im Jahr 2003 als Empfehlungen für Gemeinschaftsunterkünfte vorgeschlagen hatte.