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Deutschlandweiter ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ab sofort ist unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 der ärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen – kostenlos und ohne Vorwahl aus dem Fest- und Mobilfunknetz.
Ab sofort ist unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 der ärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen – kostenlos und ohne Vorwahl aus dem Fest- und Mobilfunknetz. Bisher gab es unterschiedliche regionale Telefonnummern für den Fall, dass außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, auch bekannt unter „Notfalldienst“ oder „ärztlicher Notdienst“.

Der Bereitschaftsdienst wird nur dann gewählt, wenn es sich um eine Erkrankung handelt, mit der ein Arzt auch während der Öffnungszeiten aufgesucht wird. Der Anrufer wird zunächst von einer automatischen Stimme begrüßt und währenddessen an den jeweils zuständigen örtlichen Bereitschaftsdienst weitergeleitet. Sollte ein Notfall vorliegen, informieren die Mitarbeiter sofort den Rettungsdienst. Denn handelt es sich um lebensbedrohliche Situationen oder schwere Unfälle muss weiterhin direkt die Notrufnummer 112 für den Rettungsdienst gewählt werden!

Die Rufnummer steht allen Kassen- und Privatpatienten zur Verfügung. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die regulären Kosten der Behandlung. Ist es die erste Behandlung im Quartal, muss die Praxisgebühr entrichtet werden.