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Kindereinträge werden ungültig

Ab 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

Ab dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Dokument verfügen. Für die Eltern als Inhaber des Reisepasses ist das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Den von der Änderung betroffenen Eltern wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente im Bürgerbüro der Amtsverwaltung zu beantragen. Reisedokumente für Kinde sind Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise.

Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 04104/990302. Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder finden Sie im Internet (www.auswaertigesamt.de)