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Mikrozensus 2014

Wie jedes Jahr findet auch 2014 wieder die Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt (Mikrozensus).
Sollten Sie durch das Zufallsverfahren ausgewählt worden sein, sind Sie laut § 7 (1) Mikrozensusgesetz (MZG) verpflichtet, Auskünfte zu erteilen.
Sie werden per Post über einen Termin mit dem Erhebungsbeauftragten informiert.