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Wahlausschuss bestätigt die Gemeindewahlergebnisse im Amtsgebiet

Dassendorf – Am 8. Mai tagte der gemeinsame Gemeindewahlausschuss des Amtes Hohe Elbgeest unter Leitung der Gemeindewahlleiterin Christina Lehmann. Der Ausschuss stellte in öffentlicher Sitzung die Gemeindewahlergebnisse in den zehn Amtsgemeinden bei der Kommunalwahl am 6. Mai amtlich fest.

Dabei berichtete Gemeindewahlleiterin Amtsdirektorin Christina Lehmann, dass es kaum besondere Vorkommnisse am Wahltag gab. Dies lag auch an dem hervorragenden Einsatz der gut 160 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich tätig waren. „Ich würde mich freuen, viele von ihnen bei der Europa-Wahl im Mai 2019 wieder als Helfer in den Wahllokalen vor Ort begrüßen zu können. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amtsverwaltung danke ich für ihre Unterstützung", so die Gemeindewahlleiterin.

   

             Der Gemeindewahlausschuss prüft die Ergebnisse der Gemeindewahl am 6. Mai 2018

Im Vorfeld zu der Kommunalwahl hatte es Fehler bei der Erstellung der Briefwahlunterlagen gegeben. Bereits erfolgte Stimmabgaben mussten für ungültig erklärt und neue Unterlagen ausgehändigt werden. „Wir haben bis auf 17 Wähler von 901 Betroffenen alle erreicht. Bis kurz vor 18 Uhr am Wahltag haben die letzten Briefwähler noch ihre Stimme abgegeben", berichtet Christina Lehmann.

Modellrechnungen ergaben, dass die fehlenden Stimmen keinen entscheidenden Ausgang auf den Wahlausgang gehabt hätten. Nach der Bekanntmachung der Wahlergebnisse beginnt die vierwöchige Frist, in der jede Wählerin und jeder Wähler für die jeweilige Gemeinde Einspruch gegen das Gemeindewahlergebnis erheben kann. Amtsdirektorin Lehmann: „Dann müsste der Wahlprüfungsausschuss der betreffenden Gemeinde diesen Einspruch überprüfen und die neue Gemeindevertretung den abschließenden Beschluss dazu fassen."

In Aumühle hat die Wählergemeinschaft UWG acht Direktmandate erreicht, zwei Sitze mehr als nach dem prozentualen Stimmenanteil. Dadurch erhalten die anderen Parteien und Wählergemeinschaften insgesamt 6 Ausgleichsmandate. Die Aumühler Gemeindevertretung wird daher in der neuen Wahlperiode 23 statt 17 Sitze haben.

In Börnsen hatte ein Bürger das Amt darauf aufmerksam gemacht, dass ein Einzelbewerber mit Wahlflyern der CDU für sich geworben habe. Der Wahlausschuss erklärte, dass der Einzelbewerber eindeutig als solcher auf dem Wahlzettel ausgewiesen ist. Dieses Verhalten ist auch deshalb nicht relevant für das Wahlergebnis, da der Einzelbewerber kein Mandat für die Börnsener Gemeindevertretung erreicht hat.

In Dassendorf hat die Wählergemeinschaft WIR alle neun Direktmandate errungen. Diese absolute Mehrheit in der 17-köpfigen Gemeindevertretung entspricht dem Stimmenanteil von 52,8 Prozent. Ausgleichmandate sind darum nicht zu bilden.

In Escheburg und Hamwarde gab es keine besonderen Vorkommnisse. In Hohenhorn waren neun Bewerber in einer Wählergemeinschaft für die neun Sitze in der Gemeindevertretung angetreten. Trotzdem lag die dortige Wahlbeteiligung bei 56,49 Prozent.

In Kröppelshagen-Fahrendorf dauerte die Auszählung bis in die Nacht hinein. 28 Kandidaten aus vier Parteien und Wählergemeinschaften standen auf dem 52 Zentimeter langen Stimmzettel für sieben Direktmandate.

In der Gemeinde Wiershop lag die Wahlbeteiligung mit 71,43 Prozent am höchsten im Amtsgebiet.

Ein Kuriosum gab es In Wohltorf. Dort hatten drei Kandidaten von Bündnis 90/Die Grünen die gleiche Stimmenanzahl erreicht, aber nur zwei Direktmandate waren noch zu vergeben. Aus dem Lostopf zog Gemeindewahlleiterin Lehmann dann Anja Haase und Ingrid Hoffmann. Über die Liste zieht auch der dritte Kandidat in der Lostrommel, Dr. Ulf Teschke, in die Wohltorfer Gemeindevertretung ein.

In Worth trat nur eine Wählergemeinschaft an, die bei einer Wahlbeteiligung von 65,52 Prozent die sieben Sitze der Gemeindevertretung einnehmen wird.

„Mit der heutigen mündlichen Bekanntgabe der Wahlergebnisse und der direkt oder über die Listenvorschläge gewählten Kandidatinnen und Kandidaten beginnt die einwöchige Frist, innerhalb derer das Mandat schriftlich gegenüber der Wahlleiterin abgelehnt werden kann", erklärt Gemeindewahlleiterin Christina Lehmann. In diesem Fall würde von den Listen der Partei oder Wählergemeinschaft der nächste Kandidat oder die nächste Kandidatin nachrücken.