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Osterfeuer

Ostern steht vor der Tür und für Zusammenkünfte und gesellige Treffen bieten sich Osterfeuer an.

Hierfür möchten wir Ihnen ein paar Hinweise geben:

Osterfeuer gehören zu den Brauchtumsfeuern und sind daher grundsätzlich erlaubt.
Allerdings sind einige Dinge zu beachten: Bitte verwenden Sie nur trockenes Holz. Pflanzenmaterial anderer Art oder auch in einer Größenordnung, die der Veranstaltung nicht angemessen ist, gehört nicht ins Osterfeuer. Andere Abfälle wie lackiertes Holz, Pappen oder Kartonagen dürfen nicht verbrannt werden, ebenso kein feuchtes, ganz frisch geschnittenes oder belaubtes Holz, da es zu starker Rauchentwicklung führt. Dies ist für Natur und Menschen unter Umständen schädlich. Aufgeschichtete Holzhaufen sind ein idealer Lebensraum für Tiere. Um diese nicht zu gefährden, schichten Sie den Haufen bitte vor dem Verbrennen noch einmal vorsichtig um. Das Feuer muss stets beaufsichtigt sein. Einfache Löschmittel (Sand, Schaufeln, oder Gartenschlauch) sollten für alle Fälle in der Nähe sein.

Anmeldung des Osterfeuers

Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, sollten Sie ihr Osterfeuer anmelden, wenn es die Größe einer Feuerschale überschreitet. Dies können Sie beim Ordnungsamt unter der Telefonnummer 04104/990-0 oder unter ordnung@amt-hohe-elbgeest.de machen. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung den genauen Ort, das Datum und die geplante Uhrzeit Ihres Osterfeuers sowie eine Telefonnummer des oder der Verantwortlichen an.

Die Liste der gemeldeten Osterfeuer wird an die Leitstelle des Kreises weitergeleitet, so dass Feuerwehr und Polizei wissen, wo Brauchtumsfeuer stattfinden.