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In diesem Jahr finden die Wahlen für das Amt der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028 statt.
Schöffinnen und Schöffen nennt man die an den Strafgerichten bei den Amts- und Landgerichten tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Sie wirken mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der Urteilsfindung im Strafverfahren mit. Das bedeutet konkret, dass Schöffinnen und Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld und Unschuld der oder des Angeklagten und im Falle des Schuldspruchs auch über das zu verhängende Strafmaß urteilen. Bei dem Schöffenamt handelt es sich daher um ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt.
Die Wahl erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Hierfür reichen die Gemeinden Vorschlagslisten ein. Die Gemeindevertretung entscheidet über die Aufstellung der Vorschlagslisten durch Beschluss.
Daher läuft das Bewerbungsverfahren über die zuständige Verwaltung der Gemeinden.
Einen Bewerbungsvordruck finden Sie unter www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2023
Nähere Informationen über die wichtige Funktion in Gerichtsbarkeit finden Sie unter https://www.schoeffenwahl.de.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Lukowski unter der Telefonnummer 04104 990-141 oder per Mail unter p.lukowski@amt-hohe-elbgeest.de zur Verfügung.