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Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr finden die Wahlen für das Amt der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028 statt.
Schöffinnen und Schöffen nennt man die an den Strafgerichten bei den Amts- und Landgerichten tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Sie wirken mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der Urteilsfindung im Strafverfahren mit. Das bedeutet konkret, dass Schöffinnen und Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld und Unschuld der oder des Angeklagten und im Falle des Schuldspruchs auch über das zu verhängende Strafmaß urteilen. Bei dem Schöffenamt handelt es sich daher um ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt.

Sie können sich bewerben, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
  • zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen Sie ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte,
  • zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre sind und Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in einer Gemeinde wohnen die vom Amt Hohe Elbgeest betreut werden.
  • Erzieherische Befähigung der Jugendschöffen: 
    Zu Jugendschöffen sollen nur erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen vorgeschlagen werden (§ 35 Abs. 2 Satz 2 JGG). Deshalb wird die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen auch vom Jugendhilfeausschuss erstellt. Anhaltspunkte für eine solche Qualifikation ergeben sich aus beruflicher Tätigkeit, aber auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen von privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.

Die Wahl erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Hierfür reichen die Gemeinden Vorschlagslisten ein. Die Gemeindevertretung entscheidet über die Aufstellung der Vorschlagslisten durch Beschluss.
Daher läuft das Bewerbungsverfahren über die zuständige Verwaltung der Gemeinden.

Einen Bewerbungsvordruck finden Sie unter www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte 


Bewerbungsschluss ist der 31. März 2023


Nähere Informationen über die wichtige Funktion in Gerichtsbarkeit finden Sie unter https://www.schoeffenwahl.de.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Lukowski unter der Telefonnummer 04104 990-141 oder per Mail unter p.lukowski@amt-hohe-elbgeest.de zur Verfügung.