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Die Geschichte der Gemeinde Aumühle

Erstmals urkundlich erwähnt wird Aumühle, damals „Die Au-Mühle“ genannt, im Jahre 1350.
Um 1750 entstehen neue Hofstellen. Diese bilden die Bauernschaft „Billenkamp“. In dieser Zeit kommt auch Graf Friedrich von der Lippe für einige Jahre nach Aumühle und gründet Friedrichsruh. 1871 übereignet Kaiser Wilhelm I. den Sachsenwald mit allen Gütern, Wegen und Gewässern an den Fürsten und Kanzler des Deutschen Reiches, Otto von Bismarck.

Der Aufschwung kommt, 1884 wird der Eisenbahn-Haltepunkt zur Station „Aumühle“ und 1909 wird mit dem Bau des Bahnhofes begonnen. In Friedrichsruh gibt es bereits 1850 einen Bahnhof, den Reichskanzler Otto von Bismarck nutzt, indem er hier gerne die Schnellzüge Hamburg-Berlin für sich und seine Gäste halten lässt.

Auch ein Postamt ist in Friedrichsruh vorhanden. In dieser Zeit kommt zu den Gemeindebezirken Aumühle-Billenkamp der Villenort „Sachsenwald-Hofriede“. Der Bismarckturm wird gebaut, die Schule wird erweitert.
Der Gutsbezirk Friedrichsruh und die bewohnten Teile des Sachsenwaldes werden in die Gemeinde Aumühle-Billenkamp eingemeindet.

1935 wird Aumühle vom Land zur Fremdenverkehrsgemeinde ernannt. Ende des 2. Weltkrieges kann dank des mutigen Einsatzes der Herren Schütte und de Vivanco ein Beschießen von Aumühle und Wohltorf durch die Engländer verhindert werden.
Nur das Schloss Friedrichsruh wird zerbombt. Nach der Kapitulation setzen die Engländer Herrn Schütte als 1. Bürgermeister von Aumühle und Wohltorf und Herrn de Vivanco als 1. Beigeordneten ein. Nach In-Kraft-Treten der Gemeindeordnung der britischen Militärregierung im Jahre 1946 wird erst Herr Alfred Jacobsen und nach seinem Rücktritt Herr Paul Lamp’l zum Bürgermeister gewählt. Herr Alsleben wird Gemeindedirektor.

Wie in vielen Gemeinden entsteht auch in Aumühle durch den Flüchtlingsstrom und ausgebombte Hamburger eine große Wohnungsnot.
Fürst von Bismarck schenkt daraufhin der Gemeinde ein Waldstück, das zur Bebauung freigegeben werden kann. So entwickelt sich der Ort schnell.

1948 erhält die Gemeinde ihr erstes Gemeindewappen, das von Herrn Prof. Tauber entworfen wird. Sein Honorar: zwei Zentner Kartoffeln.
1950 bekommt Schleswig-Holstein eine eigene Gemeindeordnung. Herr Gemeindedirektor Alsleben wird Bürgermeister.
1951 wird der erste Teil der neuen Schule gebaut, 1954 wird der Erweiterungsbau der Schule übergeben. In Anwesenheit von Fürst und Fürstin von Bismarck erhält die Schule wegen der Verdienste der Familie den Namen „Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule“.
1959 wird der offizielle Name „Aumühle-Billenkamp“, der schon lange nicht mehr benutzt wird, in „Aumühle“ geändert. Otto Fürst von Bismarck wird am 28.09.1967 Ehrenbürger der Gemeinde.
1968 erfolgt die offizielle Verschwisterung mit der Gemeinde Sleen in Holland. Auf Amtsebene wird die Verschwisterung mit der Gemeinde Mortagne-sur-Sévre, Frankreich, beschlossen.
1975 wird Otto Prueß neuer Bürgermeister. Dieses Amt bekleidet er bis 1989.
Im Februar 1990 wird Herr Michael Schimanel zum Bürgermeister gewählt. Die Abwahl erfolgt mit der Bestätigung der Gemeindevertretung am 6.4.2000.
Seit dem 15.6.2000 wird die bisher hauptamtlich verwaltete Gemeinde durch Beschluss der Gemeindevertretung ehrenamtlich geführt. Herr Dieter Giese wird einstimmig zum 1. ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt und führt die Verwaltung.

Das Amt Aumühle-Wohltorf hat sich nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretungen der Gemeinden Aumühle und Wohltorf sowie des Amtsausschusses des Amtes Aumühle-Wohltorf zum 31.12.2007 aufgelöst. Die Gemeinden Aumühle und Wohltorf sowie der Forstgutsbezirk Sachsenwald gehören seit dem 01.01.2008 dem Amt Hohe Elbgeest an. Der Grund hierfür liegt in der in Schleswig-Holstein durchgeführten Verwaltungsstrukturreform, nach der es nur Verwaltungen geben darf, die mindestens 8.000 Einwohner betreuen. Das Amt Aumühle-Wohltorf hatte nur ca. 5.600 Einwohner und war daher zu klein. Da die Geschäfte des Amtes Aumühle-Wohltorf bisher von der Gemeinde Aumühle wahrgenommen wurden, bedeutete dies gleichzeitig auch den Wegfall der eigenen Verwaltung der Gemeinde Aumühle Ende 2007.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
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Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

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* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

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