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Spielplatz an der Schule wieder geöffnet

Laut Verordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 01.05.2020 dürfen Spielplätze ab dem 04.05.2020 wieder geöffnet werden. Voraussetzung ist hierfür allerdings ein Hygienekozept zur Reduzierung von Infektionsrisiken.

Der Bürgermeister hat auf dieser Grundlage entschieden, dass der Spielplatz an der Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule ab dem 04.05.2020 wieder geöffnet wird. Zu beachten sind folgende Regelungen für die Nutzung:

  • Einhaltung des Abstands von 1,5 – 2 m zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt leben

  • Die Sitzbänke dürfen nicht genutzt werden

  • Für die Nutzung der Spielgeräte gelten maximale Nutzerzahlen, die vor Ort ausgewiesen sind.

Die Einhaltung dieser Regelungen ist wichtig für die dauerhafte Öffnung des Spielplatzes. Daher die dringende Bitte, die Nutzungsregeln einzuhalten.