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Jugendschöffen für die Vorschlagslisten der Gemeinde Aumühle gesucht

Für die Wahlperiode 2024-2028 werden noch Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen gesucht.

Für die Gemeinde Aumühle sind 8 Personen für das Amt der Jugendschöffen (möglichst paritätisch) vorzuschlagen.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter*innen für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen bei den Amts- und Landgerichten. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, z.B. durch berufliche Tätigkeit auch als Ausbilder oder durch ein Ehrenamt mit Jugendlichen. Besondere Rechtskenntnisse werden nicht benötigt.

Sie benötigen noch Informationen?

Informieren Sie sich bitte unter www.schoeffenwahl2023.de. Dort sind auch die Voraussetzungen beschrieben und das Bewerbungsformular erhältlich.

Dieses können Sie auch während der Sprechzeiten im Rathaus Aumühle, montags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 19.00 Uhr und donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr abholen.

Sie haben Interesse an diesem spannenden Ehrenamt?

Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 14.04.2023 eingehend beim Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf