Ampelstörungen und Beschädigungen an Verkehrszeichen
Leistungsbeschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für die Verkehrszeichen- und Ampelstörungen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden beziehungsweise Städten.