ermöglicht, dass ein Streit ohne Einschaltung von Polizei, Justiz oder Anwälten geschlichtet wird. Für eine Schlichtung kommen Zivilstreitigkeiten (z.B. Nachbarschaftskonflikte) sowie Straftaten (z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder Ehrverletzung) in Betracht. Im Rahmen der Schlichtung entstehen nur geringe Verfahrens- und Sachkosten. In der Regel fällt ein Betrag von ca. 50 Euro an.
Ist der Sühneversuch der Schiedsperson nicht erfolgreich, können die Beteiligten eine Bescheinigung erhalten, die eine Klage vor Gericht ermöglicht.
Grundlagen für das Verfahren der Streitschlichtung sind in Schleswig - Holstein die Schiedsordnung, das Landesschlichtungs- und Nachbarrechtsgesetz sowie das BGB, das StGB, die ZPO, die StPO und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) informiert unter www.schiedsamt.de über die gemeindlichen Schiedsstellen sowie über das Schlichtungsverfahren.
Für weitere Auskünfte können Sie sich auch an die folgende Person wenden:
Montag | 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 7.00 - 12.00 Uhr |
Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr* |
* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.
Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.