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Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung
[Nr.99050032002000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, Ausstellung oder einen Markt abhalten, sind jedoch gleichzeitig auch zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Die Veranstaltung wird von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.

Weitere Voraussetzungen:

  • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers,
  • Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung,
  • geeigneter Veranstaltungsort (zum Beispiel dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden).

Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag mit folgenden Angaben:
    • Name des Veranstalters,
    • Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung,
    • kurze Beschreibung der Veranstaltung,
    • Angaben zum Warensortiment.
  • Führungszeugnis des Veranstalters,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • voraussichtliche Teilnehmerliste,
  • Belegungsplan der vorgesehenen Räume/Flächen,
  • gegebenenfalls Teilnahmebedingungen,
  • gegebenenfalls Nachweis über öffentliche Marktausschreibung (Text und Erscheinungsort der vor der Antragstellung durchgeführten Ausschreibung).

Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (zum Beispiel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

Rechtsgrundlage

  • §§ 64-71b Gewerbeordnung (GewO),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung (MarktgewVwV),
  • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Gewerbeordnung (GewO-ZustVO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.15.1 - VwGebV.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 232,00 € (Erstantrag) beziehungsweise 70,00 € (Folgeantrag).

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
Kontaktformular

Mo 9.00 - 12.00
14.00 - 18.00 Uhr
Di 9.00 - 12.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 7.00 - 12.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!

Nach vorheriger Terminvereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich

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Herr Wähling »
Telefon: 04104 / 990-304
Fax: 04104 / 990-73 04
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Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
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