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Verkehrsüberwachung
[Nr.99108030000000 ]

Leistungsbeschreibung

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
  • an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
  • direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG),
  • Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG),
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
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Kontakt

Frau Settgast »
Telefon: 04104 / 990-313
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Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

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