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Beratung zu Photovoltaik-Freiflächen und Planung von Sportstätten
Am11. März fand die erste Sitzung des Planungsausschusses unter dem neuen Vorsitzenden Sebastian Hofmann (WIR) statt.
Potenzialflächen-Studie Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FPVA) erneut beraten und GV zur Beschlussfassung empfohlen
Eine Studie zu Potenzialflächen empfiehlt Standorte als Grundlage für konkrete Standortentscheidungen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung. Die Gemeinde Dassendorf hatte sich bereits 2022 dazu entschlossen, ein solches Konzept durch ein neutrales Planungsbüro erarbeiten zu lassen, frei von einer anlassbezogenen Planung durch einen Investor.
Die ersten Ergebnisse wurden im Planungsausschuss am 11. Juni 2024 vorgestellt und beraten. Der hinsichtlich der im Konzept aufgenommenen Eignungsflächen finalisierte Entwurf wurde im Planungsausschuss am 8. Oktober 2024 vorgestellt.
Der Planungsausschuss hatte der Gemeindevertretung fraktionsübergreifend und einstimmig die Empfehlung gegeben, die FPVA -Studie in der vorliegenden Fassung anzunehmen. In der GV am 10. Dezember 2024 wurde der Punkt „PV-Konzept“ auf Antrag der SPD-Fraktion von der TO genommen.
Aufgrund neuer Mehrheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung und Neubesetzung des Planungsausschusses wurde dort nun das FPVA-Konzept erneut zur Beratung vorgelegt. Auch der beauftragte Planer Torben Sell vom Stadtplanungsbüro claussen-seggelke war nochmals von der Gemeinde eingeladen worden, das Konzept in öffentlicher Sitzung mit seinem Team zu erläutern.
Der Planungsausschuss hat nun in seinem Beschluss erneut der Gemeindevertretung eine Zustimmung zum vorliegenden Konzept empfohlen. Auf der Internetseite der Gemeinde ist das Konzept unter www.dassendorf.de/bauleitplanung/pv-freiflächenkonzept einsehbar.
Aufstellungsbeschlüsse im Planungsrecht für konkretes PV-Freiflächenvorhaben erneut beraten und GV zur Beschlussfassung empfohlen
Auch über ein konkretes Vorhaben für eine PV-Anlage in der Feldmark („Mastbruch“ zwischen Dassendorf und Hohenhorn) wurde im neu zusammengesetzten Planungsausschuss nach einstimmiger Zustimmung im November 2024 nun erneut beraten. Anwesend war der Investor dieses möglichen Vorhabens, der den Sitzungsteilnehmenden in öffentlicher Sitzung Rede und Antwort stand. Er machte klar, dass für eine Beantragung des Vorhabens bei der SH-Netz AG, zuständig für die Bereitstellung notwendiger Netzstruktur, ein Aufstellungsbeschluss der Gemeinde notwendig sei. Mit diesem könne dann eine Antragstellung erfolgen und geprüft werden, ob das Vorhaben überhaupt wirtschaftlich machbar sei. Der erfolgte Zeitverzug habe sich bereits durch veränderte Modalitäten der Einspeisevergütung negativ ausgewirkt. Der Planungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung eine Zustimmung zu den notwendigen Aufstellungsbeschlüssen zu empfehlen.
Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans u. B-Plan 30 der Gemeinde Dassendorf » (PDF, 981 kB)