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Zum 1.1.2021 trat die Kita-Reform mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz in Kraft. Bis zum 31.12.2024 gilt ein Übergangszeitraum, in dem die Auswirkungen des Gesetzes überprüft werden sollen. Vor diesem Hintergrund sollten alle Kita-Standortgemeinden in Schleswig-Holstein eine Überleitungsbilanz der Kita-Zahlen mit den Betriebskostenabrechnungen des Jahres 2019 sowie den Haushaltsplänen für das Jahr 2021 erstellen. Das Land hat diese Angaben mittlerweile geprüft. Unterschieden wurden Kosten, die den Trägern reformbedingt entstanden sind und Kosten, die auch ohne Reform entstanden wären.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass hier die Ist-Zahlen des Jahres 2019 mit den Soll-Zahlen des Jahres 2021 verglichen wurden und eine Endabrechnung des Jahres 2021noch nicht vorlag – die tatsächliche finanzielle Belastung der Gemeinden kann somit von den vom Land festgestellten Werten abweichen – auch weil es Corona-Bedingte Einflüsse gab, die nicht berücksichtig wurden.
Im Ergebnis liegen die Mehrkosten im Vergleich zwischen den Ist-Zahlen 2019 und den Soll-Zahlen 2021 bei insgesamt 404.538 Euro. Davon sind ca. 194.600 Euro als nicht-reformbedingten Mehrkosten entstanden (z.B. Tariferhöhungen der Beschäftigten).
Als reformbedingte Mehrkosten (z.B. aufgrund der Veränderung des Fachkraft-Schlüssels) verbleibt demnach eine Mehrbelastung von ca. 210.000 Euro. Das Prüfergebnis des Sozialministeriums finden Sie auf der Gemeindewebsite unter: dassendorf.de/Politik/Sitzungskalender/GV10.3./TOP11Vorlagen.
Unter TOP 12 finden Sie dort in der Vorlage außerdem eine Resolution an die Landesregierung, die die Gemeindevertretung Dassendorf ebenso wie alle anderen Kita-Standortgemeinden des Amtes Hohe Elbgeest und anderer Ämter in Schleswig-Holstein gefasst haben.
Die Überleitungsbilanz hat deutlich eine Mehrbelastung der Gemeinde Dassendorf gezeigt. Vielen anderen Standortgemeinden geht das genauso. Sie alle fordern eine vollständige Refinanzierung aller reformbedingten Mehrkosten und Mindereinnahmen der Gemeinden durch das Land und damit die Einhaltung der erklärten Ziele der Kita-Reform.
Aber das ist nicht alles: Die Gemeinden stellen auch auf den Fachkräftemangel ab, der aus ihrer Sicht reformbedingt verstärkt wurde, z.B. durch eine Erhöhung des Fachkräfteschlüssels und des Personalbedarfes insgesamt. Sie beklagen einen Mangel an Vergütungsspielraum und eine erhebliche Arbeitsbelastung im Kita-Bereich.
Die Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest fordern deshalb in einer gemeinsamen Resolution an die Landesregierung: Eine deutliche Steigerung der Attraktivität der Erzieher/innen-Ausbildung, eine deutliche Steigerung in der Flexibilität der Bezahlung von pädagogischem Personal in Kita-Einrichtungen und die Möglichkeit der Anerkennung von Zweitkräften nach langjähriger Berufserfahrung als Erstkräfte in einer Einrichtung (wie es z.B. in Hamburg der Fall ist).
Andernfalls sei der weitere Kita-Ausbau der Kommunen und damit auch das Ziel der Entlastung der Eltern erheblich in Frage gestellt.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg