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Haushalt 2025, Hebesätze und Finanzierung der EV. Kita – Votum für Photovoltaik-Aufstellungsbeschluss durch Mehrheitsbeschluss zurückgestellt
Auf ihrer letzten Sitzung des Jahres am 10. Dezember hat die Gemeindevertretung folgendes beraten:
Finanzierung der Evangelischen Kita
Diese wird auf Grundlage des derzeit aktuellen Finanzierungsvertrages bis zum Abschluss eines neuen Vertrages fortgeführt. Hintergrund ist, dass der Finanzierungsvertrag zwischen den Gemeinden Dassendorf, Brunstorf und Hohenhorn und der Ev. Kirche als Trägerin der Kita zum 31.12.2024 ausläuft. Die Novellierung des Kita-Gesetzes durch die Landesregierung soll zum 1.1.2025 in Kraft treten. Die genauen Auswirkungen und Handlungsempfehlungen, die sich daraus ergeben, liegen den Verwaltungen jedoch noch nicht vor. Daher haben sich diese kreisweit abgestimmt, mit den Trägerverhandlungen bis zum endgültigen Beschluss des Gesetzes zu warten. Diese Verhandlungen werden auch auf die Gemeinde Dassendorf zukommen. Der Beschluss der GV dient dazu, die Finanzierung der Ev. Kita bis dahin sicherzustellen.
Neue Grundsteuer-Hebesätze aufkommensneutral festgesetzt
Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt und die Anwendung des bisherigen Bewertungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Schleswig-Holstein wendet dabei das sogenannte Bundesmodell der Grundstücksbewertung an. Hierzu waren die Grundstückseigentümer/-innen aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes an das Finanzamt zu übermitteln. Die Finanzämter haben alle Grundstücke neu bewertet und den Gemeinden daraus berechnete Grundsteuermessbeträge übermittelt. Mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz wird der Grundsteuermessbetrag eines jeden Grundstücks multipliziert.
Durch die Neubewertung aller Grundstücke ändert sich die Gesamtsumme der Grundstücksmessbeträge in der Gemeinde. Sie kann damit über oder unter der bisherigen Summe liegen. Blieben die Hebesätze unverändert, hätte das somit ggf. erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtsumme, die die Gemeinde durch die Grundsteuer einnimmt. Die Gemeinde hatte sich dafür ausgesprochen, insgesamt nicht von der neuen Gesetzeslage „profitieren“ zu wollen und die neuen Hebesätze so festzusetzen, dass sie insgesamt für die Gemeinde aufkommensneutral bleiben.
Auf dieser Grundlage hat die Gemeindevertretung beraten und folgende Hebesätze beschlossen: Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Flächen): Neu ab 1.1.2025: 558% (Alt bis 2024: 380%) Grundsteuer B (Bebaute/Bebaubare Grundstücke und Gebäude): Neu ab 1.1.2025: 463% (Alt bis 2024: 425%).
Doppischer Haushaltsplan für 2025 beschlossen – Eröffnungsbilanz 2024 liegt noch nicht vor
Die Gemeindevertretung ist der einstimmigen Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt und hat den Haushaltsplan 2025 beschlossen. Im Ergebnisplan wird der Gesamtbetrag der Erträge auf 9.175.700 Euro festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 9.128.000 Euro. Im Finanzplan liegen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bei 9.175.700 Euro, die Ausgaben bei 8.793.000 Euro. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit bei 1.538.900 Euro. Entsprechende Auszahlungen bei 1.921.600 Euro.
Die Eröffnungsbilanz wird im Laufe des Jahres 2025 zu erstellen und beschließen sein. Dazu hat es bereits eine erste Fortbildungsveranstaltung der Bürgermeister/-innen und Finanzausschussvorsitzenden des Amtsgebietes gegeben. Gremienberatungen dazu werden sich anschließen.
Photovoltaik-Freiflächen: Aufstellungsbeschluss für konkrete Fläche trotz Vorberatung und positivem Votum im Planungsausschuss überraschend von Mehrheit in GV vertagt
Die Gemeinde Dassendorf lässt derzeit ein unabhängiges Gutachten für Photovoltaik-Freiflächen auf dem Gemeindegebiet erarbeiten. Entwürfe wurden bereits im Planungsausschuss vom bearbeitenden Planungsbüro vorgestellt, mehrfach beraten und der Gemeindevertretung einstimmig mit den Stimmen von WIR, SPD und CDU zur Beschlussfassung empfohlen (einsehbar unter www.dassendorf.de/Bauleitplanung/PV-Freiflächenkonzept).
Parallel zur Erarbeitung des Gutachtens hat ein Interessent eine PV-Anlage auf einer konkreten Fläche beantragt. Diese Fläche ist im vorliegenden Konzept als eine der Prioritätsflächen benannt. Sie befindet sich in der Feldmark zwischen Dassendorf und Hohenhorn (Worther Weg). Der Antragsteller benötigt die Vorlage eines Aufstellungsbeschlusses eines Bebauungsplanes von der Gemeinde, um mit dem Netzbetreiber zu klären, ob eine PV-Anlage auf der Fläche möglich ist. Nun hat die Mehrheit aus GV-Mitgliedern der SPD, CDU und IDA die Beschlussfassung zu den Aufstellungsbeschlüssen von der TO der GV genommen. Da nun kein unterstützendes Votum der Gemeinde vorliegt, kann der Antragsteller vorerst auch nicht die Möglichkeiten auf der Fläche klären und es können keine konkretisierenden Vertragsverhandlungen angestoßen werden.
Nach der Sitzung der Gemeindevertretung am 11. Februar wird die neue Besetzung des Planungsausschusses feststehen. Dieser wird sich dann erneut mit dem PV-Gutachten und Aufstellungsbeschlüssen zu befassen haben. Es bleibt abzuwarten, ob dann die GV entsprechende Beschlüsse fasst.
Annahme einer Spende für den Seniorenbeirat
Die Bäckerei Eggers GmbH aus Schwarzenbek hat dem Seniorenbeirat, und damit der Gemeinde Dassendorf, für die Ausrichtung des Seniorenfrühstücks und einer Tagesfahrt Brötchen und Butterkuchen im Sachwert von rund 100 Euro gespendet. Die Bürgermeisterin kann nach Hauptsatzung solche Spenden annehmen. Ein entsprechender Bericht in der Gemeindevertretung ist erfolgt. Vielen Dank an das spendende Unternehmen!
Sämtliche öffentliche Beratungsunterlagen und Niederschriften finden Sie auf der Website der Gemeinde Dassendorf www.dassendorf.de/Politik/Sitzungskalender unter dem jeweiligen Sitzungseintrag.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg