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Bericht aus der Gemeindevertretung

Beschlüsse der Gemeindevertretung am 15. Juli 2025

Eröffnungsbilanz
Mit der verpflichtenden Einführung des Doppischen Haushaltsrechtes in Schleswig-Holstein zum 1. Januar 2024 wurde es erforderlich, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, die Grundlage für die zukünftigen Abschlüsse der Gemeinde ist. Neu mit der Doppik ist ein jährlich zu fassender Beschluss über die Höhe der Allgemeinen Rücklage und der Ausgleichsrücklage als Bestandteil des Eigenkapitals. Nach Beratung und Empfehlung des Finanzausschusses hat die Gemeindevertretung die Eröffnungsbilanz festgestellt und den Bestand der Allgemeinen Rücklage auf 20 Prozent der Bilanzsumme festgesetzt.

Sanierung Südweg
Die Gemeindevertretung ist den Empfehlungen des Bauausschusses bezüglich der Sanierung des Südweges gefolgt. Die Straße soll als eine überwiegend 5,50 Meter breite Sammelstraße mit einer Betonsteinpflasterdecke und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h hergestellt werden. Verkehrseinschränkungen wie Bauminseln sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Nach Möglichkeit soll Parken im öffentlichen Raum mit vorgesehen werden.
Die finanziellen Mittel zur ganzheitlichen Durchführung der Maßnahme werden im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt. Es ist zu prüfen, ob ein verkehrsberuhigter Bereich durch den Kreis Herzogtum Lauenburg angeordnet werden kann. Baulich soll dies nicht vorgesehen werden. Ggf. wird darüber ergänzend beraten. Die aktuelle Kostenschätzung der Maßnahme beläuft sich auf 250.000 Euro für die Herstellung des Regenwasserkanals und rund 600.000 Euro für die Herstellung des Straßenkörpers.

Änderung der Betreuungssatzung der kommunalen Kita „Spatzennest“ zum 1.9.2025 beschlossen
Im Zuge einer Vereinheitlichung des Vergabeverfahrens aller Kindertageseinrichtungen im Amtsgebiet wurde die Betreuungssatzung der Kita „Spatzennest“ verwaltungsseitig überarbeitet. Der Ausschuss für Bildung und Soziales und der Kita-Beirat haben sich für die Übernahme der Änderungen ausgesprochen. Die Gemeindevertretung hat dem zugestimmt.
Die beschlossenen Anpassungen sollen zu mehr Transparenz führen und Missverständnisse ausräumen, die aufgrund der in der Vergangenheit angewandten unterschiedlichen Kriterien der verschiedenen Einrichtungen entstanden sind. Ziel ist, dass alle Kindertageseinrichtungen des Amtes die gleichen Vergaberichtlinien anwenden. Da es derzeit keine Integrationsgruppe und aufgrund fehlenden Bedarfs keinen Spätdienst von 16 bis 17 Uhr in der Einrichtung gibt, wurden darüber hinaus Anpassungen in den Betreuungszeiten und Gruppenarten vorgenommen.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg


Aus dem Bauausschuss

Bürgerbeteiligung zur Sanierung des Südwegs
Im Bauausschuss am 19. Juni stand die geplante Sanierung des Südwegs im Mittelpunkt. Rund 50 Anwohner:innen aus Südweg, Dubberskamp und Querweg waren der Einladung gefolgt und nutzten die Gelegenheit zum Austausch.
Der Ausschussvorsitzende Christian Albrecht (IDA) berichtete zunächst über die laufenden Instandsetzungsarbeiten an verschiedenen Straßen sowie dem Stand zur punktuellen Renovierung der alten Turnhalle. Außerdem hat die Lenkungsgruppe zur kommunalen Wärmeplanung ihre Arbeit aufgenommen; erste Zwischenergebnisse sollen im September vorgestellt werden.
Zum Südweg stellte Planungsingenieur Stephan Weis den aktuellen Planungsstand und verschiedene Ausgestaltungsvarianten vor. Er machte deutlich, dass der Regenwasserkanal unter dem Südweg in die Jahre gekommen ist: Die alten Rohre haben zu geringe Durchmesser und weisen rund 60 Schadstellen auf. Bei Starkregen könnten sie die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Geplant ist daher ein komplett neuer Kanal mit größerem Querschnitt, der nicht nur den Südweg, sondern auch die Einmündungen Dubberskamp und Querweg entwässert, was die Sanierungskosten deutlich nach oben treibt.
Im Hinblick auf die Straßensanierung an sich wurden verschiedene Varianten für die bauliche Ausführung des rund 5,5m breiten Südwegs vorgestellt. Die Verkehrsfläche soll künftig von allen Verkehrsteilnehmenden zusammen genutzt werden; ein getrennt ausgebauter Fußweg ist künftig aufgrund der Straßenbreite nicht vorgesehen.
Alle Anwesenden erhielten Rederecht und konnten ihre Meinungen zu den Themenfeldern einbringen. Zu den einzelnen Sanierungsalternativen wurden Abstimmungen unter den Anliegerinnen und Anliegern durchgeführt. Besonderer Augenmerkt wurde daraufgelegt, zu verhindern, dass sich der Südweg aufgrund einer zu offenen Bauweise zu einer „Rennstrecke“ entwickelt.
Viele Aspekte sind abzuwägen: von der Frage der Oberflächengestaltung (Asphalt vs. Betonpflasterung, Anlage von wassergebundenen Versorgungsstreifen vs. vollflächige Pflasteroberfläche) über die Anlage von Parkplätzen und optischen Verengen bis hin zu Regelungen der Geschwindigkeit (Spielstraße vs. Tempo 30 Zone).
Es wurde kontrovers diskutiert. Das Meinungsbild unter den Anliegerinnen und Anliegern, insbesondere hinsichtlich möglicher Geschwindigkeitsregelungen, hielt sich aufgrund der unterschiedlichsten Interessenlagen die Waage.
Bürgermeisterin Falkenberg machte deutlich, dass Entscheidungen hinsichtlich der Verkehrsanordnungen dem Kreis obliegen und von der Gemeinde lediglich vorgeschlagen werden können. Insgesamt kann man außerdem sagen, dass die Sanierung des Südwegs eine notwendige, aber kostenintensive Maßnahme darstellt, die allein durch die Gemeinde getragen wird und sich in einem wirtschaftlichen Rahmen bewegen muss.
Am Ende der intensiven Diskussion fasste der Bauausschuss die Empfehlungen für den Beschluss durch die Gemeindevertretung zusammen: Erneuerung des Regenwasserkanals, Neubau der Straße mit Betonpflaster, Einführung einer Tempo 30 Zone und eine Fahrbahnbreite zwischen fünf und fünfeinhalb Metern. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sollen so gewählt werden, dass sie sowohl die Sicherheit erhöhen als auch die Bedürfnisse der Anwohner berücksichtigen. Ein besonderer Wunsch vieler Teilnehmenden ist, dass genügend Parkplätze vorgesehen werden, wenn es zu einer sog. „Spielstraße“ kommen sollte. Auf einer solchen gilt Schrittgeschwindigkeit und alle Verkehrsteilnehmenden sind gleichberechtigt. Geparkt werden dürfte dort ausschließlich auf dafür ausgewiesenen Parkplätzen.

Christian Albrecht (IDA), Vorsitzender des Bauausschusses


Ausschuss für Bildung und Soziales

Kita-Themen standen im Mittelpunkt
Am 18. Juni fand die erste Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales unter der Leitung der neuen Vorsitzenden, Dr. Heike Gawor (IDA), statt.
Zunächst wurden beide örtlichen Einrichtungen vorgestellt. Birgit Westensee stellte die Arbeit der Evangelischen Kita Dassendorf/Brunstorf vor, die sie seit 25 Jahren gemeinsam mit Sonja Troll leitet. Nächstes Jahr feiert die Einrichtung in Dassendorf 50-jähriges Bestehen. Die Kita verfügt insgesamt über 80 Elementarplätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 30 Plätze für Kinder von einem bis drei Jahre (sog. „Krippenplätze“). Über die kommunale Kita „Spatzennest“ berichtete Leiterin Karla Zager, die das Haus seit seiner Gründung im Jahr 1996 führt. Das Spatzennest bietet insgesamt 75 Betreuungsplätze an: drei Elementar-Gruppen und eine Krippengruppe.
Ergänzend dazu hatte die Ausschussvorsitzende Martina Koos eingeladen, die seit über 25 Jahren das Familienzentrum „Regenbogen“ in Geesthacht leitet. Diese stellte die zur Einrichtung gehörende Waldgruppe vor. In dieser werden seit 2002 täglich bis zu 16 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren betreut. Im Gegensatz zu traditionellen Kindergärten verbringen die Kinder der Waldgruppe die meiste Zeit im Freien; für schlechtes Wetter stehen Bauwagen zur Verfügung.
Kita-Reform Schleswig-Holstein und Bedarfsplanung
Josephine Kasper, Fachamtsleitung Jugend, Bildung und Kultur der Amtsverwaltung, erläuterte neben wesentlichen Neuerungen des Kitagesetzes (KitaG), die zum 01.01.2025 in Kraft getreten sind, einige Änderungen der Betreuungssatzung der Kita Spatzennest, die im Ausschuss beraten wurden.
Weitere Informationen über die Inhalte der Ausschuss-Sitzung finden Sie in der Niederschrift der Sitzung www.dassendorf.de/politik/sitzungskalender.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Kita Bedarfsplanung 2025 – 2030: Aktuell kein Bedarf für eine dritte Einrichtung erkennbar

Im Zuge der Überlegungen zu einem möglichen dritten Kita-Standort in der Gemeinde Dassendorf sind von der Verwaltung die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an Kita-Plätzen betrachten worden.
Bedarfsberechnungen spiegeln dabei die Annahmen der (künftigen) Kinderzahlen wider. Zu den Bestandskindern werden mögliche Zuzüge dazugerechnet. Dabei wird wie bei den Kinderzahlen von durchschnittlichen Zahlen der vergangenen fünf Jahre ausgegangen. Die Datenlage zu möglichen Baugebieten kann dabei nicht konkret einbezogen werden. In die Berechnung der Verwaltung sind die Einwohnerdaten der Gemeinden Dassendorf und Hohenhorn eingeflossen. Die üblicherweise mit einbezogene Gemeinde Brunstorf konnte nicht aufgenommen werden, da hierzu vom Amt Schwarzenbek-Land keine Daten zur Verfügung gestellt wurden.
Grundsätzlich sollte bei weiteren Überlegungen bedacht werden, dass für die Erziehungsberechtigten freie Kitawahl besteht und der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz sich gegen den Kreis Herzogtum Lauenburg richtet, nicht gegen die Gemeinde. Die Berechnung der künftigen Entwicklung geht von einer Versorgungsquote von 65 Prozent im Krippen- und 90 Prozent im Elementarbereich aus. Diese Werte werden aktuell nicht erreicht. Die derzeitige Quote liegt bei 52 bzw. 85 Prozent.

Für die Gemeinde Dassendorf ergeben sich folgende Bedarfe:



Insgesamt stehen für die Gemeinde derzeit 139 Plätze zur Verfügung, 29 im Krippen- und 110 im Elementarbereich. Von 217 Kindern im Alter von einem bis unter sieben Jahren, die derzeit in der Gemeinde leben, werden laut Verwaltung aktuell 163 betreut. Diese Kinder gehen in unterschiedlichste Einrichtungen, dies begründet sich vor allem in der freien Kita-Wahl. Erziehungsberechtigte entscheiden sich häufig auf Grund des pädagogischen Angebots oder auch der Nähe zum Arbeitsplatz.
Aktuell lässt sich laut Verwaltung des Amtes Hohe Elbgeest aus den Zahlen kein Bedarf für eine weitere Einrichtung erkennen. Ab Herbst 2025 ist es vorgesehen, dass amtsweit jährlich die Erziehungsberechtigten aller Kinder zu ihren Bedarfen befragt werden sollen. Diese Befragung lässt in Zukunft eine bessere Bedarfsplanung zu, die mehr auf Fakten basiert und nicht auf statistischen Annahmen.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Aus dem Finanzausschuss

Doppik: Neues Buchführungssystem für Kommunen
Der Finanzausschuss der Gemeinde, unter dem Vorsitz von Jürgen Fuchs (SPD), tagte am 24. Juni, um sich mit der Doppik, Eröffnungsbilanz zu befassen, einem neuen Buchführungssystem, das seit 1. Januar 2024 in Kommunen wie Dassendorf in Schleswig-Holstein verpflichtend ist. Die Doppik, kurz für „Doppelte Buchführung in Kommunen“, ersetzt das bisherige kameralistische System und soll für eine verbesserte Transparenz und Steuerung der kommunalen Finanzen sorgen.
Was ist die Doppik und wie funktioniert sie?
Stellen Sie sich die Doppik wie die detaillierte Buchhaltung eines großen Unternehmens vor. Im Gegensatz zur einfachen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben im kameralistischen System erfasst die Doppik alle finanziellen Vorgänge umfassend und nach den Prinzipien der doppelten Buchführung. Ziel ist es, ein klares und vollständiges Bild der finanziellen Situation einer Kommune zu liefern.
Die Doppik basiert auf der Drei-Komponenten-Rechnung mit diesen Hauptbereichen:
• Bilanz: Dies ist ein finanzieller Schnappschuss der Gemeinde zum 01.01.2024. Sie zeigt das gesamte Vermögen (Aktiva) der Gemeinde, wie Gebäude, Fahrzeuge oder Grundstücke, und wie dieses Vermögen finanziert ist (Passiva) durch Eigenkapital oder Schulden. Die Eröffnungsbilanz ist von entscheidender Bedeutung, da sie den Startpunkt beim Übergang zum doppischen System darstellt.
• Ergebnisrechnung: Hier wird ersichtlich, ob eine Kommune in einem bestimmten Zeitraum finanziell erfolgreich war. Alle Einnahmen (Erträge wie Steuern) werden den Ausgaben (Aufwendungen wie Personalkosten) gegenübergestellt. Ziel ist ein ausgeglichenes Ergebnis, um die finanzielle Stabilität für zukünftige Generationen zu gewährleisten.
• Finanzrechnung: Dieser Bereich bildet den tatsächlichen Geldfluss ab, wieviel Geld in einer Periode hereinkam und herausging.


Der Übergang zur Doppik und die Herausforderungen
Die Einführung der Doppik erforderte intensive Vorbereitungen. Für ehrenamtliche Mitglieder des Finanzausschusses war das neue Bilanzierungsverfahren in Dassendorf Neuland. Die Kämmerei, insbesondere Herr Jäger und Herr Diercks, investierten viel Zeit und Arbeit in eine umfassende Inventur von Immobilien, Straßen, Fahrzeugen und anderen beweglichen Gütern. Dafür mussten alte Rechnungen aus Archiven gesichtet, Daten in eine neue Software übertragen und Abschreibungszeiten berücksichtigt werden.
Die Eröffnungsbilanz ist die erste Bilanz, die Dassendorf im doppischen System erstellt hat und bildet die finanzielle Situation der Gemeinde zu Beginn des Rechnungsjahres 2024 ab. Nach intensiver Prüfung und Beantwortung vieler Fragen konnte der Finanzausschuss die vorgelegte Bilanz nachvollziehen und zustimmen.
Jährlicher Jahresabschluss und wichtige Rahmenbedingungen
Jedes Jahr muss die Kämmerei einen Jahresabschluss erstellen, der ein vollständiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune vermittelt. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufgestellt und nach Unterzeichnung durch die Bürgermeisterin bis spätestens zum 1. Mai der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde sowie der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Die Prüfung der vorgelegten Bilanz obliegt dem Finanzausschuss, während die Feststellung des Ergebnisses von der Gemeindevertretung vorgenommen wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Doppik ist die Allgemeine Rücklage. Bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sollte diese mindestens 20 % der Bilanzsumme betragen. Hierüber ist jährlich ein Beschluss zu fassen.
Darüber hinaus muss für jedes Haushaltsjahr von den Kommunen eine Haushaltssatzung mit bestimmten Eckpunkten, wie zum Beispiel Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen, erlassen werden.
Detailliertere Informationen zur Eröffnungsbilanz finden Sie im Protokoll des Finanzausschusses.
Ich hoffe, dieser Überblick hat Ihnen einen kurzen Einblick in das neue Buchführungssystem der Doppik vermittelt.

Jürgen Fuchs (SPD), Vorsitzender Finanzausschuss


Aus dem Planungsausschuss

Windenergie an Land und private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Am 12. August fand trotz „Sommerpause“ die 21. Sitzung des Planungsausschusses unter Leitung des Vorsitzenden Sebastian Hofmann (WIR) statt.
Entwurf des Landes zum Regionalplan „Windenergie an Land“ liegt vor – Fläche zwischen Dassendorf und Brunstorf kein Vorranggebiet
Der Entwurf zur Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein (Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land) wurde vom Land bereitgestellt. Stellungnahmen dazu sind bis zum 8. Oktober 2025 möglich. Der Link zur Online-Beteiligung ist unter www.bolapla-sh.de zu finden.
Im derzeitigen Entwurf des Landes ist die Fläche zwischen Brunstorf und Dassendorf NICHT als Vorrangfläche ausgewiesen worden. Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung wird eine fachanwaltliche Stellungnahme der Gemeinde Dassendorf gemeinsam mit Brunstorf erarbeitet.

Beschlüsse zu privaten Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Der Planungsausschuss hat beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen auf einem Grundstück im Karpfenteich für eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.7 bzgl. der „von der Bebauung freizuhaltenden Fläche“ sowie der Überschreitung der „Baugrenze“ von 4,65 m in östlicher Richtung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses, zu erteilen.
Des Weiteren hat der Planungsausschuss beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen auf einem Grundstück im Mittelweg zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 d bzgl. der Überschreitung der „Baugrenze“ um ca. 5 m in Richtung Osten sowie der textlichen Festsetzung bzgl. der Unterschreitung der Dachneigung von 30° bis 50° und der Überschreitung der zulässigen Wohneinheiten von max. 2 WE, nicht zu erteilen.
Zu einem Grundstück in der Bargkoppel hat der Planungsausschuss beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Bebauung des Grundstücks sowie den Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 - 1. Änderung, nicht zu erteilen. Die Grundzüge des B-Plans sind zu stark berührt, sodass ein gemeindliches Einvernehmen von der Kreisbauaufsicht nicht akzeptiert werden würde. Der Planungsausschuss steht jedoch einstimmig einer gewerblichen Entwicklung dieser Fläche äußerst positiv gegenüber.
Abschließend hat der Planungsausschuss beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen auf einem Grundstück im Achtern Knick zum Antrag auf Befreiung bezüglich der GRZ I von 0,2 auf 0,27 und der GRZ II von 0,3 auf 0,42 für den Einbau von Dachgauben sowie des Dachgeschossausbau, nicht zu erteilen.
Baugenehmigungen für private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Auf einem Grundstück im Grenzwall wurde vom Bauamt eine Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses erteilt.

Sebastian Hofmann (WIR), Vorsitz des Planungsausschusses