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Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler

Künftig erhalten die Schülerinnen und Schüler, die fahrkartenberechtigt sind, nicht mehr Zonen-Fahrkarten vom Kreis, sondern das Deutschland-Ticket. Fahrkartenberechtigt sind nach den Regeln des Kreises ausschließlich Kinder, die nicht am Schulstandort wohnen. Zuvor hatte es für Dassendorfer Kinder aus dem Bereich „Dorf“ Zonen-Fahrkarten gegeben, solange sie die 1. und 2. Klasse besuchen. Der Kreis weist darauf hin, dass die Regelungen des Kreises dies mit dem online-Buchungssystem „Olaf“ nicht mehr vorsehen.

Der Bereich „Dorf“ ist kein eigenständiger Ort. Auch die Kinder aus dem Dorf wohnen nach dieser Definition am Schulstandort. Die Entfernung des Wohnortes von der Schule ist nicht gesondert heranzuziehen.

Hierzu hatte es von einige Eltern aus dem Dorf Nachfragen hinsichtlich einer „2-km-Entfernungsregelung“ gegeben. Der Kreis weist darauf hin, dass dies nicht heranzuziehen sei und unabhängig davon nach vorliegenden Daten des Kreises auch Wohnadressen im Dorf (genauso wie aus der Waldsiedlung) nicht über einem 2-km-Radius entfernt von der Schule liegen. Fahrkarten für Dassendorfer Kinder könnten somit nicht über das Kreis-Umlage-System geregelt werden.

Das würde bedeuten, dass der Schulverband jede einzelne Fahrkarte (49 Euro im Monat) dann zusätzlich zum Umlagesystem für alle fahrkartenberechtigten Kinder aus den Nachbarorten aus dem Haushalt tragen müsste. Die Mitglieder des Schulverbandes waren sich darin einig, dass eine solche Größenordnung vom Schulverband als freiwillige Zusatzleistung nicht tragbar sei. Es soll im Rahmen der Haushaltsaufstellung geprüft werden, ob per Einzelfallentscheidungen sozial Bedürftige hier eine gesonderte Unterstützung erhalten könnten.

Martina Falkenberg, Schulverbandsvorsitzende