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Freie Sicht - Pflanzen schneiden

Gerade wächst und sprießt es überall. An den meisten Stellen ist das auch wünschenswert, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Dort müssen Hecken, Büsche und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht auf die Straße oder den Gehweg ragen und dadurch Verkehrsteilnehmende in Sicht und Durchfahrt behindern. Das gilt auch für Verkehrsschilder oder Straßenbezeichnungen, die jederzeit sichtbar bleiben müssen.
Dies betrifft nicht nur an öffentliche Wege grenzende Privatgrundstücke, sondern auch landwirtschaftliche und gemeindeeigene Flächen. Der Eigentümer oder die Eigentümerin der Pflanzen muss den Rückschnitt auf eigene Kosten übernehmen und die Kosten dafür tragen.

Stellv. Bürgermeister Wolfgang Bober