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Zuständigkeiten und Abläufe kommunalpolitischer Gremienarbeit richten sich – auch in Dassendorf - nach rechtlichen Vorgaben wie u.a. der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Gemeinde Dassendorf. Als Bürgermeisterin bin ich u.a. dafür verantwortlich, dass diese rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und die Gremien diesbezüglich arbeitsfähig sind. Auf dieser Grundlage wurden und werden für Dassendorf alle kommunalpolitischen Entscheidungen getroffen und Weichen gestellt.
GV berät und beschließt grundsätzlich öffentlich
Vorlagen, Beratung und Niederschriften einsehbar
Die meisten kommunalpolitischen Entscheidungen werden in der Gemeindevertretung von den 17 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern getroffen. Jährlich finden ca. neun öffentliche Gemeindevertretersitzungen statt. Neben der Einladung und Tagesordnung erhalten die Gremienmitglieder zu fast allen Tagesordnungspunkten, die es zu beraten gilt, eingehende Beratungsunterlagen, die die Hintergründe des zu beratenden Themas, Entscheidungsspielräume und meist auch die finanziellen Auswirkungen darstellen. Die meisten dieser Vorlagen sind öffentlich einsehbar unter www.dassendorf.de/Sitzungskalender. Bei schützenswerten Belangen stehen diese Unterlagen ausschließlich den Gremienmitgliedern vertraulich zur Verfügung.
Auf Grundlage dieser Unterlagen werden die verschiedenen Themen in den Sitzungen diskutiert. Auch diese Beratungen sind nach Gemeindeordnung grundsätzlich öffentlich. Ergebnisse der Beratungen werden in der Niederschrift festgehalten, die öffentlich einsehbar ist. Anwesende Bürgerinnen und Bürger können in den Sitzungen stets unter „Einwohnerfragestunde“ Anfragen stellen und Anregungen geben. Betroffene oder Sachverständige einzelner Tagesordnungspunkte können, wenn das Gremium mehrheitlich damit einverstanden ist, in der Sitzung zu einzelnen Themen zu Wort kommen.
Ausschüsse geben Empfehlungen für die GV
Planungsausschuss teilweise Beschlussausschuss
Geht der Diskussionsbedarf eines Themas über die zeitlichen Möglichkeiten einer Gemeindevertretungssitzung hinaus, so kann die Beratung in einen dafür zuständigen Ausschuss verlagert werden. Dafür gibt es in der Gemeinde Dassendorf sechs ständige Ausschüsse für die Bereiche: Planung; Finanzen; Bauen; Bildung und Soziales; Umwelt und Sicherheit sowie Kultur.
Als einziger dieser Ausschüsse ist der Planungsausschuss laut Hauptsatzung der Gemeinde mit abschließenden Beschlusskompetenzen ausgestattet z.B. hinsichtlich des „gemeindlichen Einvernehmens“ von Bauanträgen, die nicht den Festsetzungen eines Bebauungsplans entsprechen. Die Aufstellung von Bebauungsplänen und Änderungen des Flächennutzungsplanes werden in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen. Hier hat auch der Planungsausschuss ausschließlich beratende Funktion.
Planung und Finanzen: Hier werden wesentliche Weichen gestellt
Mit der jährlich im Finanzausschuss beratenen und in der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltssatzung werden konkrete Vorhaben des Haushaltsjahres festgelegt und mit der Finanzplanung für die nächsten Jahre die Weichen gestellt. Dies ist für alle Fraktionen der Dreh- und Angelpunkt, Akzente zu setzen und sich und ihre Ideen einzubringen.
Im Rahmen dieser zur Verfügung gestellten Finanzmittel obliegt es dann der Bürgermeisterin zusammen mit der Verwaltung, die darin festgelegten Maßnahmen umzusetzen. Auch diese Haushaltssatzung ist öffentlich einsehbar.
Im Bereich der Planung ist es für die Gemeinde von entscheidender Bedeutung, möglichst neutrale Handlungsempfehlungen zu erarbeiten
Um die Beratung und Beschlussfassung möglichst neutral aus der Sicht der Gemeinde fassen zu können, ist es notwendig, sich möglichst unabhängig von einzelnen Antragstellern, Investoren und Interessengruppen zu machen und Verwaltungsvorschläge entsprechend einschätzen zu können. Darum hat die Gemeinde beschlossen, dass ein neutrales Planungsbüro Bebauungsplan-Vergleiche, Handlungsempfehlungen, Ortsentwicklungskonzepte als unabhängige Beratungsbasis erarbeitet, unabhängig von der Antragstellung. Diese Unterlagen sind wie die Bebauungspläne einsehbar auf der Website www.dassendorf.de.
Fraktionsarbeit als Basis der Meinungsbildung
Auf Grundlage all dieser zur Verfügung gestellten Informationen obliegt es den Fraktionen, sich auf die Beratung in den Gremiensitzungen vorzubereiten und eine entsprechende Haltung zu den Themen sowie eigene Vorschläge zu entwickeln. Diese können die Fraktionen in den Gremiensitzungen vortragen oder als Anträge zur Tagesordnung einer Gemeindevertretung einbringen.
Alle Fraktionen haben Vorsitzende gewählt, die für das Zusammenspiel in den Fraktionen zuständig sind. Diese sind auch für mich als Bürgermeisterin erste Ansprechpartner oder -partnerinnen. Die Gemeinde Dassendorf hat den Fraktionsvorsitzenden laut Entschädigungssatzung eine monatliche Pauschale von 120 Euro zugedacht, um deren besonderen Aufwand zu würdigen. Fraktionsvorsitzende bzw. Vorsitzende der Parteien und Wählergemeinschaften haben zudem monatlich die Möglichkeit, in einer Spalte in „Der Sachsenwalder“ ihre jeweilige Haltung und Kommentare zur Gemeindepolitik mitzuteilen.
Insbesondere Planungsrecht und Finanzen sind komplex. Es bedarf auch für ehrenamtliche Gremienmitglieder einiger Vorkenntnisse und Bereitschaft, sich einzuarbeiten, um eine Grundlage zu schaffen, auf der kompetente Diskussionen und Vorschläge möglich sind. Dafür werden zu Beginn der Wahlperiode kommunalpolitische Seminare mit ausführlichem Infomaterial angeboten, um sich mit Themen wie Haushalt oder Planungsrecht fundiert auseinandersetzen zu können.
Aufgaben der Bürgermeisterin – Erstgespräche, Vorlagen und Informationen
Die ehrenamtliche Bürgermeisterin ist in einer Gemeinde wie Dassendorf mit 3.400 Einwohnerinnen und Einwohnern (anders als in hauptamtlich geführten Gemeinden) Mitglied der GV und wird von dieser mehrheitlich gewählt. Sie vertritt in dieser Funktion die gesamte GV. Ihr obliegt nach Gemeindeordnung die Repräsentation der Gemeinde.
Die Bürgermeisterin ist Vorgesetzte von 20 Mitarbeitenden im Bauhof, in der kommunale geführten Kita Spatzennest, in der Gemeindebücherei und Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem ist sie Dienstherrin der Freiwilligen Feuerwehr Dassendorf. Als Schulverbandsvorsitzende sorgt sie für die Ausstattung der örtlichen Grundschule.
Die Bürgermeisterin führt Gemeindeveranstaltungen durch, vertritt die Gemeinde bei auswärtigen Terminen. Die Bürgermeisterin arbeitet eng mit der Verwaltung des Amtes Hohe Elbgeest zusammen, die die Gemeinde hauptamtlich unterstützt. Aufgabe der Bürgermeisterin ist es, die Themen der GV vorzubereiten und gemeinsam mit der Verwaltung für die Beratungsunterlagen zu sorgen. In der Hauptsatzung der Gemeinde sind sämtliche Entscheidungsbefugnisse der Bürgermeisterin festgehalten, einsehbar unter www.dassendorf.de/Satzungen.
Außerdem ist die Bürgermeisterin in vielen Fällen direkte Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger und weist ggf. auf Zuständigkeiten hin und stellt entsprechende Kontakte her. Sie führt, meist gemeinsam mit der Verwaltung und ggf. auch Vorsitzenden des entsprechenden Fachausschusses, Gespräche mit Antragstellern, Vertragspartnern, Investoren, Planern und weiteren Externen, um Vorlagen, Planungsunterlagen, Verträge u.ä. für die weiteren Beratungen und Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten. Sie leitet die Sitzungen der GV und sorgt für deren geordneten Ablauf, bei dem sie Antrags- und Diskussionsrechte aller Fraktionen gleichermaßen berücksichtigt. Der Bürgermeisterin obliegt es, die Umsetzung der Beschlüsse durch die Verwaltung im Blick zu behalten.
Sie informiert die Gremienmitglieder und auch die Bürgerinnen und Bürger über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde. Dies wird regelmäßig im „Bericht der Bürgermeisterin“ in der Gemeindevertretung dokumentiert. In Dassendorf erhalten zudem alle Haushalte monatliche Informationen in „Der Sachsenwalder“, unter www.dassendorf.de / Mitteilungen und darüber hinaus in der Dassendorf-App.
Bürgermeisterin Martina Falkenberg