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Parksituation Müssenweg - Anlieger und Ordnungsamt erörtern die Lage

Die Parksituation am Müssenweg zu den Öffnungszeiten des dortigen griechischen Restaurants wurden der Gemeindevertretung in einer Berichtsvorlage erläutert:

„Aufgrund von zahlreichen Besuchern im dortigen Restaurant hat sich im Müssenweg eine veränderte Parksituation ergeben. Insbesondere in den Abendstunden am Wochenende parken viele Fahrzeuge im Fahrbahnbereich des Müssenweges, da die Parkplätze vor dem Restaurant nicht ausreichend sind. Die Reihe mit parkenden Fahrzeugen zieht sich zeitweise bis zum Flachsthumweg.

Aufgrund der Meldung der Parksituation hat das Ordnungsamt die Verkehrsüberwacher angewiesen, die Parksituation insbesondere am Wochenende und in den Abendstunden zu überprüfen. Die Verkehrsüberwacher des Amtes führen seitdem regelmäßige und teilweise stundenweise Kontrollen zu den Spitzenzeiten durch.

Das Ordnungsamt hat überprüft, ob und wie die Parksituation verkehrsrechtlich entschärft werden könnte. Gemäß der Anordnungsgrundlage nach § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dieses gilt auch für die mögliche Anordnung eines Verkehrszeichens 283 „absolutes Haltverbot“ im Müssenweg.

Das Ordnungsamt hat daraufhin die Polizei in Geesthacht, die Nahverkehrsbetriebe und die Freiwillige Feuerwehr angehört.
Die Polizei in Geesthacht hat das Ordnungsamt bei der Überwachung der Parksituation insbesondere an in den Abendstunden am Wochenende unterstützt und konnte keine relevanten Parkverstöße und starke Einengungen der Fahrbahnen feststellen.

Aufgrund der Parksituation gab es einen Vorfall mit dem Nahverkehr, da eine Busfahrerin ein parkendes Fahrzeug gestreift hat. Dieses ist jedoch nicht auf die in diesem Bereich parkenden Fahrzeuge zurückzuführen. Die Nahverkehrsbetriebe konnten nach deren Auskunft den Müssenweg bislang immer befahren und Fahrzeiten einhalten.

Die Freiwillige Feuerwehr Dassendorf hat ebenfalls zurückgemeldet, dass das Befahren des Müssenwegs bislang immer ordnungsgemäß erfolgt ist und die Feuerwehr die Parksituation mit im Auge behält. Aufgrund der großen Fahrbahnbreite des Müssenwegs ist das Befahren mit Löschfahrzeugen trotz parkender Fahrzeuge derzeit als unkritisch einzuschätzen.

Aufgrund der Rückmeldungen der angehörten Beteiligten entfällt die zwingende Erfordernis zur Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie ein absolutes Haltverbot.

Das Ordnungsamt wird die Parksituation weiterhin im Auge behalten und durch die Verkehrsüberwacher überprüfen lassen. Ebenfalls soll weiterhin ein Austausch zur Parksituation zwischen Ordnungsamt, Gemeinde, Polizei Geesthacht, Nahverkehr und Freiwillige Feuerwehr erfolgen.“

Anwohnerinnen und Anwohner des Müssenwegs waren zur Gemeindevertretersitzung erschienen, um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen: Zu Stoßzeiten des dortigen Restaurantbetriebes würden ihre Einfahrten und der Fußweg südlich des Müssenwegs immer wieder zugeparkt. Unklar sei, wie der Grünstreifen nördlich des Müssenwegs am Waldrand verkehrsrechtlich gewertet werde.

Die anwesende Ordnungsamtsleiterin nahm die Hinweise auf, machte aber deutlich, dass es hier nur sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten gäbe. Die Gemeinde könne nicht einfach Verbotsschilder aufstellen. Sämtliche Anordnungen sind von der Verkehrsbehörde zu treffen und müssen gesetzlichen Regelungen standhalten. Sie sicherte zu, erneut mögliche Lösungsvorschläge zu prüfen und die Verkehrsüberwachung des Amtes Hohe Elbgeest zu den relevanten Zeiten mit der Überprüfung und ggf. Ahndung von Falschparkern im Müssenweg zu beauftragen.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg