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Planungsausschuss stimmt Befreiungen im Südweg und Quellenweg zu Einvernehmen im Dubberskamp abgelehnt

Am 24. August hat der Planungsausschuss unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Ulrich Hars (WIR) getagt und auch über den Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten im Dubberskamp beraten.
Hier plant der Antragsteller, ein vorhandenes Wohnhaus abzureißen und ein Mehrfamilienhaus zu erstellen. Einen Bebauungsplan gibt es im Dubberskamp nicht. Somit ist das Vorhaben nach §34 BauGB „Bauen im Innenbereich“ zu beurteilen. Genehmigungsbehörde ist der Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Gemeinde Dassendorf hat über das gemeindliche Einvernehmen zu beraten.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzender Ulrich Hars erläuterte den Sachverhalt. Es schloß sich eine Diskussion der Ausschussmitglieder insbesondere über die Parkplatzsituation und das Maß der Bebauung an. Der Ausschuss stimmt einstimmig zu, dem anwesenden Antragsteller Rederecht zu erteilen. Dieser erläutert den Sachverhalt aus seiner Sicht. In der anschließenden Abstimmung wurde das gemeindliche Einvernehmen für die Anfrage einstimmig abgelehnt. Der Ausschuss einigte sich darauf, folgende Begründungen für die Ablehnung des Antrages zu geben:
„Die Stellplätze für die Hausnummern 8 und 10 sind unklar. Insgesamt müssen für beide Hausnummern zusammen mindestens acht Stellplätze (je ein Stellplatz pro Wohneinheit) vorgehalten werden. Es ist eine neue Zeichnung als Teil des Bauantrages zu erstellen, aus der die Stellplätze hervorgehen.

Das Maß der Bebauung ist fraglich. Hausnummer 8 ist in Zusammenlegung der Grundstücke 8 und 10 genehmigt worden. Nun sollen weitere vier Wohneinheiten auf Hausnummer 10 entstehen. Dies wird – insbesondere im Umfeld der Einzelbebauung – als über das Maß dortiger Bebauung hinaus gesehen.“

Im Nachgang dieses Beschlusses hat die Gemeinde von der Bauaufsicht des Kreises den Hinweis bekommen, dass diese Begründungen hinsichtlich einer Ablehnung im Sinne des § 34 BauGB nicht greifen würden. Die Gemeinde wird vom Kreis gebeten, die Entscheidung zu überdenken und erneut eine Stellungnahme abzugeben.

Carport Südweg und Sockelhöhe Quellenweg zugestimmt

Über die Errichtung eines Carports am Südweg diskutierte der Ausschuss hinsichtlich des Sichtdreieckes und der Versiegelung der Flächen.

Der Ausschuss stimmte zu, dass der anwesende Hauseigentümer zur Sache gehört wird. Der Ausschuss stellte ihm gegenüber klar, dass künftig unbedingt vor Umsetzung von Baumaßnahmen wie der Herstellung von Auffahrten die notwendigen Genehmigungen bei der Gemeinde einzuholen seien. Bei der Abstimmung erteilte der Planungsausschuss seine Zustimmung für die notwendigen Festsetzungbefreiungen hinsichtlich der Errichtung des Carports.
Auch einem Befreiungsantrag hinsichtlich der Überschreitung einer Sockelhöhe beim Bau eines Wohnhauses im Quellenweg stimmte der Planungsausschuss zu.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg