Diese Website verwendet Cookies, die für den technischen Betrieb der Website notwendig sind und stets gesetzt werden.
Weitere Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt, um statistische Daten zur Nutzung der Website in anonymisierter Form zu sammeln.
Anfang 2024 hat das Büro fünfeck architektur für die Neustrukturierung der Sportstättensituation einen Standortvergleich für die Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle durchgeführt. Die vorhandene Turnhalle mit Jugendtreff sollte anschließend umgenutzt werden. Auch dafür wurden die Nutzungsmöglichkeiten und der Sanierungsbedarf für die Schulsporthalle durch das Architekturbüro ermittelt.
Die beiden Expertisen wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 6. Juni 2024 vorgestellt. Anhand dieser Unterlagen hatte sich die Gemeindevertretung Dassendorf entschieden, dass für den Standort 1b eine Bauvoranfrage für die 2 Feld-Sporthalle östlich des Wendelweges gestellt werden soll.
Zur Vorbereitung dieser Bauvoranfrage wurden weitere Gespräche mit der Bauaufsicht und dem Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur geführt. Diese haben ergeben, dass eine Bauvoranfrage nicht genehmigungsfähig wäre, weil keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich ist, da die Grundzüge der Planung betroffen sind.
Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer 2 Feld-Sporthalle ist der Bebauungsplan 17 zu ändern. Zu einer Umnutzung der alten Turnhalle laut Expertise des Architekturbüros ist gemäß Abstimmung mit dem Kreis eine Änderung des Bebauungsplans 7 d notwendig.
Der anwesende Planer erläuterte den Teilnehmenden die notwendigen planungsrechtlichen Änderungen beider Bebauungspläne. Die Mitglieder des Planungsausschusses sprachen sich dafür aus, der Gemeindevertretung beide Aufstellungsbeschlüsse zu empfehlen und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer 2-Feld Sporthalle und die Nachnutzung der bestehenden Schulturnhalle zu schaffen.