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Postfiliale im Rewe-Markt Einigung mit Deutscher Post nicht in Sicht

Die gesetzlichen Regelungen zur Postversorgung finden sich in der Post-Universal-Dienstleistungsverordnung (PUDLV). Neben den Leistungen der Grundversorgung sind dort auch bestimmte Qualitätsmerkmale für die Brief- und Paketbeförderung festgelegt. Damit regelt die PUDLV insbesondere die Frequenz und die Modalitäten der Zustellung, die Zahl und die Verteilung von Filialen/ Agenturen (Stationäre Einrichtungen) und Briefkästen sowie die durchschnittlichen Brief- und Paketlaufzeiten. Die Deutsche Post AG hat sich verpflichtet, die gesetzlich geforderte Grundversorgung herzustellen. (Quelle: Bundesnetzagentur)

Nach der PUDLV muss es in Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohner*innen mindestens eine Filiale geben. Diese darf auch als Agentur in Einzelhandelsgeschäften betrieben werden.

Bis zum Umbau des Rewe-Marktes befand sich dort eine Postagentur, die mit dem Umbau geschlossen wurde. Der Betreiber des Rewe-Marktes hat seine Bereitschaft erklärt, dort auch weiterhin eine Postagentur vorzuhalten. Allerdings ist es bisher mit der Deutsche Post AG zu keiner Einigung über die Konditionen gekommen.

Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge wird die Gemeinde Dassendorf im Interesse der Einwohner*innen auf die Deutsche Post AG einwirken, der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung einer Filiale / Agentur nachzukommen. Eine entsprechende Beschlussfassung zu einem Schriftverkehr an die Deutsche Post AG wird in der Gemeindevertretung beraten und auf den Weg gebracht.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg