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Verkehrsschau Dassendorf fragt - Kreisverkehrsbehörde antwortet

Am 2. August hat eine Verkehrsschau in allen Gemeinden des Amt Hohe Elbgeest und somit auch in Dassendorf stattgefunden. Anwesend waren neben Bürgermeisterin Martina Falkenberg und Umweltausschuss-Vorsitzenden Dr. Albrecht Sakmann (CDU) Mitarbeitende des Amtes Hohe Elbgeest, Polizei Geesthacht, Mitarbeitende des Kreises Herzogtum Lauenburg Fachdienst Regionalentwicklung und Verkehrsinfrastruktur sowie Straßenverkehrsbehörde. Leider war vom Landesbetrieb Straßenbau und der zuständigen Straßenmeisterei Grande niemand beim Termin vor Ort.

Folgende Ergebnisse wurden im offiziellen Protokoll durch die Kreisverkehrsbehörde festgehalten:

1. Dassendorf, Mühlenweg (L 314)
Radverkehr-Überfahrt Müssenweg und Rehkamp; Querungshilfe auf dem Mühlenweg

Bauliche Maßnahmen wie Fahrbahnteiler werden grundsätzlich nicht durch den Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr Schleswig-Holstein vorgenommen und finanziert. Wenn die Gemeinde einen Fahrbahnteiler errichten lassen möchte, muss sie dies auf eigene Kosten durchführen. Dies wäre dann direkt mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein abzustimmen.

2. Dassendorf, Mühlenweg (L 314)
Ist die Anordnung eines Fußgängerüberweges auf Höhe Hasenwinkel möglich?

Bei der Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind Vorgaben und Einsatzgrenzen zu beachten. Diese ergeben sich aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FG? 2001). Danach müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Fußgängerüberweg anordnen zu können:
Der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle muss hinreichend gebündelt auftreten.
In der Spitzenstunde des Fußgänger-Querverkehrs muss eine Fußgängerverkehrsstärke von mindestens 50 querenden Personen vorliegen. Die Zahl der Kraftfahrzeuge muss dabei gleichzeitig mindestens 200 betragen.
Der Nachweis muss durch eine Verkehrszählung des Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) erfolgen.

Nach den Erfahrungen mit Zählungen in anderen Gemeinden und ähnlichen Verkehrssituationen dürften die Einsatzgrenzen der querenden Fußgänger aller Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden.
Eine Abweichung von den genannten Einsatzgrenzen kommt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Frage. Ein Hinweis auf nahezu immer vorhandene „schutzwürdige“ Personengruppen wie Kinder reicht dazu nicht aus. Es müssen vielmehr außergewöhnliche, auf die konkrete Örtlichkeit bezogene Umstände hinzukommen, um eine Abweichung von den bereits sehr großzügigen Richtwerten zu rechtfertigen. Diese außergewöhnlichen Umstände kann ich (Anmerkung: Fachdienst Straßenverkehr des Kreises) hier nicht erkennen. Die Verkehrsverhältnisse im „Mühlenweg“ stellen eine typische Verkehrslage auf innerörtlichen Straßen im ländlichen Bereich dar.
Auch die Aufstellung einer Lichtzeichensignalanlage (Ampel) kommt nicht in Betracht. Dafür wäre in der Spitzenstunde des Fußgängerquerverkehrs eine Fußgängerverkehrsstärke von mindestens 50 Fußgängern/Stunde erforderlich. In der gleichen Stunde muss die Kraftfahrzeugverkehrsstärke mindestens 450 Kfz/Stunde betragen.

3. Dassendorf, Mühlenweg (L314)
Neugestaltung Fußweg/Radweg-Überfahrt über den Bornweg (Kreuzung Kirche)

Für die Umgestaltung des Einmündungsbereichs wird das Bauamt des Amtes Hohe Elbgeest ein Planungsbüro beauftragen, das einen entsprechenden zeitgemäßen und fachgerechten Entwurf erstellt, der mit der Gemeinde abgestimmt und angeordnet werden kann.

4. Dassendorfer Kreuz (B 207 / B 404 / L 314)
Fußgängerfreundlichere Ampelschaltung

Die Lichtsignalanlage (LSA) ist zur Zeit so geschaltet, dass die Hauptrichtung (B207) sowie die parallel verlaufenden Fuß- und Radwegfurten in der gleichen Phase Grün bekommen. In einer zweiten Phase werden die Nebenrichtungen (B404 und L314) freigegeben. Hier erfolgt die Freigabe der Radfahrer und Fußgängerfurten über die B207 nur auf Anforderung.
Die LSA ist verkehrsabhängig geschaltet, das bedeutet nicht nur für die Kfz, sondern auch für die Fußgänger und Radfahrer eine bedarfsgerechte Freigabe. Fordern keine Radfahrer und Fußgänger an, kann die verbliebene Zeit an andere Richtungen verteilt werden. Um sowohl über die L314 oder B404 als auch über die B207 zu kommen, gibt es nur ein bestimmtes Zeitfenster, ansonsten wartet man einen Umlauf.

Ob man beide Furten mit keiner oder nur einer geringen Wartezeit queren kann, ist abhängig vom Zeitpunkt, wann man die Furt betritt und welche Verkehrsbelastung auf der B207 herrscht (viel Verkehr = lange Freigabezeit und umgekehrt). Da die Freigabezeiten verkehrsabhängig verteilt werden, gibt es keine festen Zeiten, zu denen man eine Querung vorhersagen kann. Zudem sind die Wege zwischen den Querungen relativ lang, so dass hier keine „Grüne Welle“ für Fußgänger geschaltet werden kann. Man muss jedenfalls nur zwei Furten queren, da an allen vier Knotenpunktästen Querungen möglich sind.

5. Dassendorfer Kreuz (B 207 / B 404 / L 314)
Ist der Bau eines Kreisverkehrs am Dassendorfer Kreuz möglich?

Im Falle eines Kreisverkehrsplatzes wäre hierfür ein Mindestdurchmesser von 45 Meter zuzüglich Nebenanlagen wie Geh -, Radwegen o.ä ., erforderlich. (…)
Flächenmäßig wäre das hier möglich, aber aufgrund der Verteilung der Verkehre (starke Linksabbieger) ergibt sich verkehrstechnisch kein Vorteil. Außerdem gibt es Nachteile bei einem Außerortskreisverkehr für Fußgänger und Radfahrer. Hier gelten die Voraussetzungen für einen Knotenpunktumbau. Da hier bereits eine LSA installiert ist, gibt es aus Sicht des Baulastträgers keinen Grund für einen Umbau.

6. Dassendorf, Kreuzhornweg, Einmündung B 207
Anbringung eines Verkehrsspiegels für die auf die B 207 einbiegenden Fahrzeuge

Verkehrsspiegel zählen weder zu Verkehrszeichen bzw. noch zu Verkehrseinrichtungen, die von der Straßenverkehrsbehörde gegenüber dem Straßenbaulastträger angeordnet werden müssen. Vom Grundsatz her müsste der Spiegel „privat“ beschafft und aufgestellt werden. Vor der Aufstellung ist aber unbedingt das Einverständnis des Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr Schleswig-Holstein) einzuholen.
*Zitat aus dem Protokoll der Verkehrsschau – erstellt von der Verkehrsaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg.

Aufgrund dieser protokollierten Antworten der Verkehrsaufsicht des Kreises wird sich die Gemeinde im Nachgang weiterhin intensiv um die Umgestaltung des Rad-/Fußweges im Kreuzungsbereich Bornweg/Mühlenweg (Kirche) kümmern.
Andere gewünschte Veränderungen wie Querungserleichterungen, Überwege oder Ampelanlagen für den Mühlenweg, eine fußgänger-freundlichere Ampelschaltung am Dassendorfer Kreuz können weiterhin nicht umgesetzt werden. Die Gemeinde hat hier kein Recht und keine Möglichkeiten, solche Maßnahmen an Landes- und Bundesstraßen gegen die geltenden Bestimmungen und Zustimmungen der zuständigen Behörden anzustoßen oder durchzuführen.
Ob ein Verkehrsspiegel an der Ausfahrt Kreuzhornweg auf die B 207 tatsächlich sinnvoll sein kann, wird die Gemeinde prüfen.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg