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Landesentwicklung

15. Mai 2019: LEP wird fortgeschrieben

Was bedeutet das für Dassendorf?

Derzeit wird das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans durchgeführt. Die Gemeinde hat ihre Stellungnahme im Planungsausschuss am 29. April beraten und in der Gemeindevertretung beschlossen. Sie wird ihre Stellungnahme fristgerecht bis zum 31. Mai beim Land abgeben.

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das zentrale Instrument der Raumordnung in Schleswig-Holstein. Dieser soll die unterschiedlichen Nutzungen des Raumes aufeinander abstimmen und Konflikte minimieren, wie sie zum Beispiel zwischen Wohnen, Gewerbe, Tourismus, Infrastruktur, Landwirtschaft, Rohstoffabbau oder Energieerzeugung sowie Ressourcenschutz auftreten können.

Der LEP legt fest, welche räumliche Entwicklung des Landes für die nächsten 15 Jahre angestrebt wird. Er ist die Grundlage für die Aufstellung der Regionalpläne.

Für Dassendorf sind folgende Passagen maßgeblich

Die Gemeinde Dassendorf befindet sich in der Metropolregion Hamburg, im Bereich des Mittelzentrums Geesthacht sowie im Ordnungsraum Hamburg.


Siedlungsentwicklung

Gemeinden in den Ordnungsräumen sind keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen beträgt in Ordnungsräumen bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 bis zu 15 Prozent.

Der Wohnungsbestand in Dassendorf beträgt 1.441 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Stand: 31.12.2017/ Statistikamt Nord).  Somit sind in Dassendorf rund 210 neue Wohneinheiten ermöglicht.

Gewerbe

Alle Gemeinden können unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe treffen.


Einzelhandel

In allen Gemeinden sollen in guter, fußläufig erreichbarer Nähe zu den Wohngebieten ausreichende Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (Nahversorgung) bei guter Einwirkung in die Siedlungsstruktur abgestrebt werden.

Straßenverkehr

Im Planungszeitraum des LEP wird der Bau der Ortsumgehung Geesthacht vordringlich verfolgt.

Hamburg bleibt ein durch hohes Verkehrsaufkommen belasteter Verkehrsknotenpunkt. Die zunehmenden Verkehrsströme machen daher den Bau einer weiteren Umfahrungsmöglichkeit erforderlich.

Eine östliche Elbquerung ist im Zusammenhang mit dem vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 404 zur Bundesautobahn 21 als zweite durchgängige leistungsstarke Nord-Süd-Achse zwischen Kiel und Niedersachsen zu prüfen.

Die Gemeinde Dassendorf hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung Geesthacht ihre Stellungnahme abgeben.

Tourismus und Erholung

Die Gemeinde Dassendorf mit dem Sachsenwald und den umliegenden Gemeinden liegen im Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Diese umfassen Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. 

Natur und Umwelt

In Schleswig-Holstein bestehen neben den nationalen Verpflichtungen insbesondere internationale Verpflichtungen und zwar Flora-Fauna-Habitat FFH, EU-Vogelschutzrichtlinie im Bereich Sachsenwald sowie Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) für Fließgewässer.

Natur und Landschaft

Der Sachsenwald ist im LEP als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft dargestellt. In diesen Gebieten sollen Maßnahmen und Planungen nur durchgeführte werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen und zu keiner negativen, dauerhaften Veränderung der Landschaft führen. Diese Gebiete sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden.

Einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, den Bau von kleineren Wohnungen nicht auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von 210 Wohneinheiten anzurechnen, ist die Gemeindevertretung mehrheitlich nicht gefolgt insbesondere mit Hinweisen auf eine mögliche Überforderung der Infrastruktur wie Kitas und Schule sowie der Feststellung, dass ein Entwicklungsrahmen von 210 Wohneinheiten erheblichen Spielraum für Wohnbebauung bietet und weitere Bebauung den Ortscharakter erheblich verändern könnte. Die SPD zog ihren Antrag daraufhin zurück.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Januar 2019: Entwicklung der Dassendorfer Wohnbebauung

Derzeit läuft die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne des Landes. Die förmlichen Beteiligungsverfahren der Gemeinden werden entsprechend gestartet.

Dassendorf liegt nicht wie Börnsen oder Escheburg auf einer sogenannten „Landesentwicklungsachse“, sondern zählt zu den Ordnungsräumen und hat einen Rahmen von 15 Prozent für die Wohnungsbauentwicklung.

Zum Stichtag am 31.12.2009 waren 1.280 Wohnungen im Dassendorfer Bestand. Der Entwicklungsrahmen betrug 192 Wohneinheiten, für den zunächst ein Zeitraum von 2010 bis 2025 festgelegt wurde. Bis zum 31.12.2017 gab es 130 Baufertigstellungen, so dass derzeit noch 62 WE zur Verfügung stehen.

Dieser Entwicklungsrahmen wird aktuell vom Land überarbeitet. Die Quoten werden zu Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes voraussichtlich zum Ende des Jahres 2018 (mit Stichtag der Daten vom 31.12.2017) auf Null gesetzt. Dann steht der Entwicklungsrahmen für den örtlichen Wohnungsbau wieder mit vollen 15 Prozent der bestehenden WE zur Verfügungs.

Ob dieser Rahmen in den nächsten Jahren ausgeschöpft wird, liegt in der Planungshoheit der Gemeinde Dassendorf.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

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