Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
[Nr.99050023005000 ]

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

  • Privatkrankenanstalten,
  • Schaustellungen von Personen,
  • Spielhallenbetrieb,
  • Pfandleihgewerbe,
  • Bewachungsgewerbe,
  • Versteigerergewerbe,
  • Makler und
  • Versicherungsvermittler.

Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

Rechtsgrundlage

  • §§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
Kontaktformular

Mo 9.00 - 12.00
14.00 - 18.00 Uhr
Di 9.00 - 12.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 7.00 - 12.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!

Nach vorheriger Terminvereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich

Kontakt

Frau Settgast »
Telefon: 04104 / 990-313
Fax: 04104 / 990-73 13
Kontaktformular

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

Bankverbindung >>