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Hinweis auf die Amtliche Bekanntmachung des Amtes Hohe Elbgeest Nr. 45/2021

Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) für den Neubau der A 25 / B 5 Ortsumgehung Geesthacht (Bau-km 0-392,5 bis Bau-km 10+687) in den Gemeinden Escheburg, Kröppelshagen-Fahrendorf, Hohenhorn, Hamwarde und in der Stadt Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung
hier: 1. Planänderung


Der Vorhabenträger, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, hat für das oben genannte Straßenbauvorhaben mit Schreiben vom 29. Juni 2018 für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 17 ff. FStrG in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die bereits vom 27. August 2018 ausgelegten Planfeststellungsunterlagen hat der Vorhabenträger nunmehr überarbeitet und hierfür die Durchführung eines Planänderungsverfahren nach dem FStrG beantragt.

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