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Schiedsamt

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Schiedsverfahren beantragen
[Nr.99046037058000 ]

Zuständigkeit der Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich als Bürger der Gemeinden Aumühle und Wohltorf an Herrn Kuhn oder seinen Stellvertreter Herrn Kahlmann.

Die Vermittlung in den Gemeinden Börnsen, Dassendorf, Escheburg, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wiershop und Worth führt Herr Fürst durch.

Volltext

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.

Kosten

Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Frist

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.

Rechtsgrundlage(n)

Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

Formulare

Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Ordnungs- und Sozialamt »
Telefon: 04104 / 990-0
Kontaktformular

Mo 9.00 - 12.00
14.00 - 18.00 Uhr
Di 9.00 - 12.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 7.00 - 12.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!

Nach vorheriger Terminvereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich

Kontakt

Frau Kelling »
Telefon: 04104 / 990-300
Kontaktformular

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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