Die Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin wichtig.
Die Sitzungsleitung kann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ggfs. die Anzahl der Personen im Sitzungsraum begrenzen und beim Betreten und Verlassen des Sitzungsraumes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anordnen.