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Hinweis auf die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 8. Mai 2022

Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Gemeinden Aumühle, Börnsen, Dassendorf, Escheburg, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wiershop, Wohltorf, Worth wird in der Zeit vom 18. April 2022 bis 22. April 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, Briefwahlbüro, Hauptgebäude, Raum 4
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.


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