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Bauleitplanung

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Bauantrag/ Baugenehmigung

Leistungsbeschreibung

Die Baugenehmigung ist der Schlusspunkt des Verfahrens, der mit dem Bauantrag beginnt.

Die Baugenehmigung wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg, Postfach 1140, 23909 Ratzeburg, Tel. 04541/ 8880, erteilt.

Bauanträge unterscheiden:

  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen (§ 68 LBO)
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 69 LBO)
  • Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 63 LBO)
  • Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren (§ 67 LBO)

An wen muss ich mich wenden?

Die Ansprechpartner variieren je nach Gemeinde:

Frau Birkholz:         Börnsen, Dassendorf, Escheburg, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wiershop, Worth

Frau Gade-Müller:  Aumühle, Wohltorf

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage

Dokumente

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
Kontaktformular

Kontakt

Frau Birkholz »
Telefon: 04104 990-602
Kontaktformular
Frau Gade-Müller »
Telefon: 04104 / 990-607
Kontaktformular

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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