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Bauleitpläne in der Auslegung

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Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
[Nr.99012008015000 ]

Volltext

Zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens kann die Bauherrin/der Bauherr einen Vorbescheid nach § 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) beantragen.

Der Vorbescheid verschafft der Bauherrin/dem Bauherrn frühzeitig Klarheit über wesentliche Aspekte ihres oder seines Vorhabens und ist die verbindliche, befristete Feststellung der Bauaufsichtsbehörde, dass dem Vorhaben im Umfang der Entscheidung nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen.

Eine Bauvoranfrage ist also in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht bebaubar ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ansprechpartner variieren je nach Gemeinde:

Frau Birkholz:         Börnsen, Dassendorf, Escheburg, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wiershop, Worth

Frau Gade-Müller:  Aumühle, Wohltorf

Erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) oder fragen bei der zuständigen Stelle nach.

Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.

Frist

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

Ansprechpunkt

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsicht sbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
Kontaktformular

Mo 9.00 - 12.00
14.00 - 18.00 Uhr
Di 9.00 - 12.00 Uhr
Mi geschlossen
Do 7.00 - 12.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!

Nach vorheriger Terminvereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich

Kontakt

Frau Birkholz »
Telefon: 04104 990-602
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Frau Gade-Müller »
Telefon: 04104 / 990-607
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Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

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