Bauantrag/ Baugenehmigung

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Leistungsbeschreibung

Die Baugenehmigung ist der Schlusspunkt des Verfahrens, der mit dem Bauantrag beginnt.

Die Baugenehmigung wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg, Postfach 1140, 23909 Ratzeburg, Tel. 04541/ 8880, erteilt.

Bauanträge unterscheiden:

  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen (§ 68 LBO)
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 69 LBO)
  • Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 63 LBO)
  • Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren (§ 67 LBO)

An wen muss ich mich wenden?

Die Ansprechpartner variieren je nach Gemeinde:

Frau Birkholz:         Börnsen, Dassendorf, Escheburg, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wiershop, Worth

Frau Gade-Müller:  Aumühle, Wohltorf

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage

Dokumente