Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Informationen zum Besuch einer öffentlichen Sitzung

Aufgrund der Corona-Pandemie sind bei dem Besuch von öffentlichen Sitzungen in Ihrer Gemeinde unbedingt die gültigen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.

Alle Sitzungen werden unter Beachtung der 3-G-Regelung durchgeführt. Bitte legen Sie einen gültigen Nachweis über Impfung oder Genesung bzw. ein aktuelles negatives Testergebnis beim Betreten des Sitzungsraumes vor.

Die Sitzungen werden in der Regel in einem großen Raum durchgeführt. Dabei ist die Bestuhlung so aufgestellt, dass ausreichend Abstand gewahrt wird. Bitte verändern Sie die Anordnung der Bestuhlung nicht.

Die Beschaffenheit des Sitzungsraumes gibt die Anzahl an zulässigen Plätzen für die Öffentlichkeit vor. Es kann also durchaus vorkommen, dass nicht alle Interessierten zugelassen werden können. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Während des Besuches von Sitzungen ist per Hausrecht eine Maskenpflicht angeordnet. Bei Bewegung im Sitzungsraum muss die Maske getragen werden. Sofern der Sitzplatz eingenommen wurde, kann die Maske abgelegt werden.

Für Desinfektionsmittel wird gesorgt sein. Bitte benutzen Sie es bei Eintritt in den Sitzungsraum.

Bitte tragen Sie sich in eine Anwesenheitsliste ein, wenn diese im Eingangsbereich ausliegt. Ihre Daten werden nicht gespeichert und nach 4 Wochen vernichtet.

Die Liste dient ausschließlich dem Zweck, Sie im Falle einer Infektion zu informieren.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!