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Ampelstörungen und Beschädigungen an Verkehrszeichen

Leistungsbeschreibung

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Verkehrszeichen- und Ampelstörungen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden beziehungsweise Städten.

Rechtsgrundlage

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
Kontaktformular

Kontakt

Frau Fröse »
Telefon: 04104 / 990-306
Fax: 04104 / 990-73 06
Kontaktformular

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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