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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Im Amt Hohe Elbgeest laufen die Vorbereitungen für die Wahl auf Hochtouren.

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein mit Ihren Briefwahlunterlagen können Sie schon jetzt wie folgt beantragen:

Geben Sie bitte jeweils Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift an. Sofern Ihre Briefwahlunterlagen an eine andere als an Ihre Meldeanschrift gesendet werden sollen, teilen Sie uns auch diese Anschrift mit.
Telefonisch ist die Beantragung von Wahlscheinen nicht möglich.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Versendung der Unterlagen voraussichtlich erst in der 6. Kalenderwoche erfolgen kann, da uns die Stimmzettel erst dann zur Verfügung stehen. Das hängt damit zusammen, dass der Landeswahlausschuss bzw. der Bundeswahlausschuss bis spätestens 30. Januar 2025 über eventuelle Beschwerden gegen die Zulassung oder Ablehnung von Wahlvorschlägen zu entscheiden hat und erst danach die Druckfreigabe für die Stimmzettel erfolgen kann.

Sobald uns die Stimmzettel zur Verfügung stehen, können Sie sich Ihren Wahlschein mit Ihren Briefwahlunterlagen zu folgenden Zeiten auch persönlich im Ordnungs- und Sozialamt des Amtes Hohe Elbgeest aushändigen lassen und ggf. direkt vor Ort per Briefwahl wählen:

  • Montags 9.00–12.00 Uhr und von 14.00–18.00 Uhr
  • Dienstags 9.00–12.00 Uhr
  • Donnerstags 9.00-12.00 Uhr und zusätzlich 14.00-16.00 Uhr (ausschließlich für die Aushändigung von Briefwahlunterlagen)
  • Freitags 9.00-12.00 Uhr

Über das Vorliegen der Stimmzettel werden wir unverzüglich an dieser Stelle informieren.

Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, muss zwingend eine Vollmacht der anderen Person vorlegen.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.