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E-Rechnung

Das Amt Hohe Elbgeest bietet den Empfang von E-Rechnungen an.

Eine E-Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, auf elektronischem Wege übermittelt und automatisiert empfangen und verarbeitet werden kann. Für das Versenden von (E-)Rechnungen sind bitte die folgenden Hinweise zu beachten.

Diese Hinweise gelten dabei für Rechnungen an das Amt Hohe Elbgeest, an die amtsangehörigen Gemeinden, sowie den Schulverband Dassendorf-Brunstorf-Hohenhorn und die Stiftung Aumühle.

Folgende Möglichkeiten der Rechnungsübermittlung stehen zur Verfügung:

1. papierhafter Original-Rechnungsversand

oder

2. E-Rechnungen im Standard X-Rechnung, ZUGFeRD etc. können ausschließlich über das Portal des Landes SH
E-Rechnungsportal - Dienst Einstiegsseite - Schleswig-Holstein-Service
übersendet werden.

Übertragung einer E-Rechnung » (PDF, 20 kB)

Informationen finden Sie außerdem auch unter E-Rechnung | ITV.SH

Die Leitweg-IDs des Amtes Hohe Elbgeest, die auch für alle anderen oben genannten Rechnungsempfänger*innen zu verwenden sind, lauten

Hauptamt 010535323-00001-10
Ordnungs- und Sozialamt 010535323-00002-07
Bauamt 010535323-00003-04
Kämmerei- und Liegenschaftsamt 010535323-00004-98
Amt für Bildung und Kultur 010535323-00005-95


Es ist somit zwingend zu ermitteln und zuzuordnen (bei mehreren Fachämtern anhand der Kundennummern), welches Fachamt den Auftrag vergeben hat. Fragen Sie als Rechnungssteller im Zweifel vorab noch einmal nach. 

oder

3. Rechnungen und Gutschriften können als E-Mail-Anhang im PDF-Format (originale digitale Formate) ausschließlich an das beauftragende Fachamt

hauptamt@amt-hohe-elbgeest.de
ordnung@amt-hohe-elbgeest.de
bauamt@amt-hohe-elbgeest.de
kaemmerei@amt-hohe-elbgeest.de
bildung@amt-hohe-elbgeest.de

bzw. beauftragende Sachbearbeiter*innen im Zweifel an die Fachamtsleitung gesendet werden (als Beispiel: m.mustermann@amt-hohe-elbgeest.de).

Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Bitte geben Sie unbedingt die Auftragsnummer oder/und den Namen und das Fachamt der beauftragenden Person an.
  • Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung den vollständigen Namen von Leistungsempfänger*innen beinhalten. Es ist darauf zu achten, dass der korrekte Adressat angegeben wird. Hierbei ist zwingend zu unterscheiden zwischen der Amtsverwaltung als Leistungsempfängerin oder einer amtsangehörigen Gemeinde/Schulverband/Stiftung.

Folgende Varianten stehen demnach zur Auswahl:

wenn der Leistungsempfänger das Amt ist

Amt Hohe Elbgeest
Christa-Höppner-Platz 1
21521 Dassendorf

oder

wenn die Leistungsempfängerin eine Gemeinde ist

Amt Hohe Elbgeest
für die Gemeinde …/für den Schulverband…/für die Stiftung…
Christa-Höppner-Platz 1
21521 Dassendorf


  • Bitte senden Sie eine Rechnung pro E-Mail.
  • Senden Sie keine Werbung, Newsletter, Vertragsdokumente oder ähnliches an die E-Mail-Adressen.
  • Mahnungen stellen kein Rechnungsdokument dar und sind daher direkt an das zuständige/beauftragende Fachamt zu versenden.
  • Bitte beachten Sie auch weiterhin strikt die gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung gemäß §§ 14 a bis c und 33 Umsatzsteuergesetz.