für den Kreis Herzogtum Lauenburg hat die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen, dass ab dem 01.03.2021 die Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb stattfinden wird.
Es können nun folgende Kinder betreut werden, sofern keine Alternativ-betreuung vorhanden ist:
1. Kinder von Mitarbeitenden aus kritischer Infrastruktur, wenn ein Elternteil dazugehört
2. Kinder von berufstätigen Eltern unabhängig von einer KRITIS-Zugehörigkeit, wenn beide Eltern berufstätig sind
3. Kinder mit besonderem Schutzbedarf
4. Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden
5. Kinder mit täglich hohem Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder heilpädagogischen Förderbedarf sowie Kinder mit Sprachförderbedarf bei geringen Deutschkenntnissen.
...weiterlesen