Wenn Sie Eigentümer:in eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut), Inhaber:in eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind oder Ihnen ein Erbbaurecht an einem Grundstück zusteht, müssen Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (kurz: Feststellungserklärung) an das Finanzamt übermitteln, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt.
Auch wenn Sie das Grundstück im Laufe des Jahres 2022 verkauft haben, sind Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Entscheidend ist, wer am 1. Januar 2022 Eigentümer*in des Grundstücks war. Haben Sie mehrere Grundstücke? Dann müssen Sie für jedes Grundstück eine eigene Erklärung abgeben.
Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks spiegeln sie nicht wider. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung. Diese ist seit Dezember 2019 in Kraft. Ab 2025 muss die Grundsteuer nach der Neuregelung festgesetzt werden. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke neu bewertet.
Alle Eigentümer*innen sind aufgefordert eine Erklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Das ist ab dem 1. Juli 2022 möglich. Die Erklärung ist bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt einzureichen. Sie ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.
Weitere Informationen sind hier zu finden:
Ab dem 1. Juli 2022 ist die elektronische Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts möglich (z.B. über ELSTER). Die Erklärung müssen Sie an das Finanzamt übermitteln, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt. Für die Abgabe benötigen Sie Ihre Steuernummer, welche Sie z.B. in dem im Juni und Juli übersandten Informationsschreiben finden. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto für „MeinELSTER" besitzen, können Sie dieses unter www.elster.de erstellen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Selbstverständlich können Sie die Erklärung für Ihr Grundstück auch mit einem bereits bestehenden ELSTER Benutzerkonto abgeben. In Ausnahmefällen, wenn Ihnen z. B. die technischen Möglichkeiten fehlen, können Sie die Erklärung auch in Papierform abgeben. Erklärungsvordrucke finden Sie voraussichtlich ab Mitte Juni in Ihrem Finanzamt sowie in vielen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Vordrucken vorgehalten werden kann und diese somit nur eingeschränkt verfügbar sind. Daher bitten wir um Rücksicht für alle Bürger*innen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht oder für die die Abgabe der Erklärung übers Internet digital nicht möglich ist. In diesen Fällen kann gerne auf die Erklärungsvordrucke zurückgegriffen werden. |
Welche Angaben sind für gemischt genutzte und Nicht-Wohngrundstücke in der Erklärung erforderlich?
Welche Angaben sind für meinen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in der Erklärung erforderlich?
Die zu unterscheidenden Nutzungen finden Sie im unten angegebenen Link "Nutzungsarten". Viele der für die Erklärung erforderlichen Daten werden zur Erklärungsabgabe in einem Portal abrufbar sein, das auf dem Liegenschaftskataster aufbaut. Ein Link zu diesem Portal wird zur Erklärungsabgabe unter dem unten angegebenen Link "Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein" zur Verfügung gestellt.
Die Steuernummer wird in älteren Schreiben teilweise als Einheitswertaktenzeichen bezeichnet. Ihr Format lautet: 12 / 345 / 67890. Sie finden sie auf Ihrem bisherigen Einheitswertbescheid und teilweise auch auf dem Grundsteuerbescheid Ihrer Stadt oder Gemeinde. Sie wird auch auf dem Informationsschreiben des Finanzamts zur Grundsteuerreform abgedruckt sein, das im Juni/Juli 2022 an alle betroffenen Grundstückseigentümer*innen versandt wird. Bitte beachten Sie, dass diese Steuernummer nicht mit Ihrer Einkommensteuernummer und der Steuernummer der Kommune übereinstimmt.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem angegebenen Link.