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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
[Nr.99003051018000 ]

Leistungsbeschreibung

Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

14.06.2022

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
Kontaktformular

Kontakt

Frau Ruß »
Telefon: 04104 / 990-541
Fax: 04104 / 990-75 41
Kontaktformular

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sowie das Amt für Jugend, Bildung und Kultur sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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