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Geschichte des Amtes Hohe Elbgeest

Als Name neu, als kommunale Einrichtung alt – 1948 gründeten die Gemeinden Börn­sen, Dassendorf, Escheburg, Hamwarde, Ho­hen­­horn, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wiershop und Worth das Amt Geesthacht-Land mit Sitz in der Stadt Geest­hacht. 1994 bezog das Amt ein neues Verwaltungsgebäude in Dassendorf und gab sich den Namen „Amt Hohe Elb­gee­st“. Der Name weist auf die Lage der amtsangehörenden Ge­mein­­den auf den Geesthöhen der Elbe mit Abgrenzung im Norden durch die Bille. Seit Januar 2008 gehören die Gemeinden Aumühle und Wohltorf zum Amtsbezirk, der eine Bevölkerungszahl von 18.618 (Stand 31.12.2010) aufweist und eine Fläche von 126,41 km². Es gehört damit zu den größten Ämtern im Bundesland Schleswig-Holstein. Vor 1948 wurden die Kommunen in dem Dreieck zwischen Schwarzenbek, Geesthacht und Bergedorf in unterschiedliche Verwaltungs- und Herrschaftssysteme eingebettet. Entstanden sind die Dörfer im 12. und 13. Jahr­hun­dert als Folge der deutschen Siedlungsbewegung über die Elbe.

Es kam in den folgenden Jahrhunderten zu einem Wirr­warrspiel, in dem die Dörfer mal den herzoglichen Ämtern Lauenburg und Schwarzenbek sowie dem Adligen Gut Gül­zow angehörten. Im Mittelalter wurden Börnsen, Escheburg und Wohltorf sogar zeitweilig dem Kloster Reinbek zugeschlagen. Die Preußen führten ab 1865 zwar die kommunale Selbst­verwaltung ein (wählen durfte, wer Grundbesitz hatte), teilten die zehn Gemeinden dabei auf die Ämter Ho­henhorn, Gülzow, Friedrichsruh und Schwarzenbek auf. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges richteten die Alliierten „Be­zirks­bür­germeistereien“ in Geesthacht, Lauenburg, Schwarzen­bek und Wentorf ein.

Von seiner Entstehung bis weit ins 19. Jahrhundert hinein, wurde das Gebiet des heutigen Amtes Hohe Elbgeest von der Land- und Forstwirtschaft geprägt. Dank des Holz­reichtums des Sachsenwaldes und der nahe liegenden Elbe entwickelte sich außerdem ein Fuhrwesen. Die Dorf­gemein­schaft war in ihrem Kern eine Wirtschaft­s­ge­mein­schaft; charakterisiert durch gemeinsame Nutzungsrechte der Feldmark und durch den Flurzwang. Der Flurzwang (d. h. gleichzeitige und gleichartige Bestellung der Äcker) war bedingt durch die streifenartige Fluraufteilung. Darüber hinaus regelte die Dorfgemeinschaft gemeindliche Be­rei­che wie Viehhütung, Wald- und Weidenutzung, aber auch Fürsorgemaßnahmen, Kirchgang usw. selbst. Erst die in der letzten Hälfte des 18. Jahrhunderts vollzogene Ver­koppel­­ung, d. h. die Aufgabe der Flurgemeinschaft, durch­brach die ursprüngliche Wirtschaftsgemeinschaft und eb­ne­te dadurch den Weg für neue Entwicklungsmöglichkeiten.

Als die Preußen ab 1865 neue Rahmenbedingungen für Politik und Wirtschaft schufen, war die Zeit mehr als überfällig für eine grundlegende Reform. Im Wirt­schafts­bereich erhielten die Bauern durch die Beseitigung des alten Meier­rechtes das volle Eigentum an Grund und Boden. Darüber hinaus wurde der wirtschaftsrechtliche Unterschied zwischen Stadt und Land aufgehoben. Diese Maßnahme be­schleunigte die Verbreitung von Dienstleistung, Handwerk und Gewerbe „auf dem platten Lande“. Mit der zunehmenden Mobilität in Folge der Industrialisierung nach 1850 spielte die Nähe zu Hamburg die entscheidende Rolle bei der weiteren Entwicklung des Raumes östlich der Großstadt. Das „Wohnen im Grün“ wurde zum Schlagwort einer Siedlungsbewegung, die insbesondere nach 1960 die Gemeinden des Amts erfasste. Aus ehemaligen Bau­ern­dörfern wurden Wohngemeinden. Arbeitsplätze be­fanden sich nicht mehr in der Landwirtschaft, sondern das Pen­deln wurde zum Bestandteil des alltäglichen Lebens für Tausende von Menschen.

Eine Besonderheit der Region ist der Gutsbezirk Friedrichsruh. Mit der Dotation (=Geschenk) des Sachsenwaldes und weiteren ehemaligen herrschaftlichen Flächen an Reichskanzler Otto von Bismarck im Jahr 1871 durch Kaiser Wilhelm I. wurde der „Eiserne Kanzler“ zum größten Grundbesitzer in der Region. Er zog nach Friedrichsruh und machte damit die kleine ehemalige Jägersiedlung zum bedeutenden politischen und gesellschaftlichen Zentrum. Es strahlte einen Hauch der großen Politik ins Lauenburgische Land hinein. Auch heute ist der Sachsenwald „gemeindefrei“. Mit dem Bismarck-Museum, die Bismarck-Stiftung und der Schmetterlings-Park weist Friedrichsruh Anziehungspunkte für Besucher von Nah und Fern auf. 

Ämter erledigen die Verwaltungsgeschäfte für die amtsangehörigen Gemeinden. Sie bereiten im Einvernehmen mit den Bügermeistern die Sitzungen der Gemeindevertretungen vor, führen deren Beschlüsse durch und erledigen die Buchhaltung ("Schreibstuben der Gemeinden"). Daneben werden staatliche Aufgaben wahrgenommen, die vom Land bzw. vom Bund übertragen wurden, damit die Bürger ihre Angelegenheiten möglichst ortsnah erledigt bekommen. Hierzu gehören zum Beispiel die Aufgaben im Meldewesen, Pässe und Auweise, Fundsachen, Bausachen, Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten, Aufgaben der Standesämter.

Seit dem 1.1.2008 gehören auch die Gemeinden Aumühle und Wohltorf zusammen mit dem "seelenlosen" Forstgutsbezirk Sachsenwald (der Wald gehört keiner Kommune an) zum Amtsbereich, der eine Bevölkerungszahl von 18.618 Einwohnern (Stand 31.12.2010) bei einer Fläche von 12.649 ha aufweist. Das Amt Hohe Elbgeest ist damit eines der größten Ämter im Bundesland Schleswig-Holstein.

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Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
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Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

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