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Prostitution: Verbot - Auskunft

Leistungsbeschreibung

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

Zuständig

Amt Hohe Elbgeest »
Telefon: 04104 / 990-0
Fax: 04104 / 990-68
Kontaktformular

Kontakt

Frau Kelling »
Telefon: 04104 / 990-300
Fax: 04104 / 990-73 00
Kontaktformular

Öffnungszeiten:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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